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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsche Vertretungen in Australien
Herzlich willkommen auf der gemeinsamen Webseite der Botschaft Canberra, des Generalkonsulats Sydney und der Honorarkonsuln im Amtsbezirk.
Das Generalkonsulat Sydney ist derzeit dabei über eingegangene Briefwahlunterlagen zu benachrichtigen. Sofern uns Kontaktdaten vorliegen, werden wir Sie benachrichtigen.
Wir haben am Donnerstag, 20.02.2025 bis 19:00 Uhr geöffnet. Sie können ohne Termin vorbei kommen.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens 20. Februar 2025 um 19:00 Uhr beim Generalkonsulat Sydney oder bis spätestens 17. Februar 2025 um 14:00 Uhr bei der Botschaft Canberra vorliegen, um es rechtzeitig in den letzten Sonderkurier nach Deutschland zu schaffen.
Alle Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier.
Beate Grzeski, Botschafterin
Aufbauend auf meinen jüngsten Erfahrungen als Sonderbotschafterin für die Pazifischen Inselstaaten freue ich mich darauf, die deutsch-australischen Beziehungen weiter zu stärken, besonders im Bereich Klima und Energie.
Beate Grzeski, Botschafterin
Adressen & Kontakt
Bezeichnung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leitung
Beate Grzeski, außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin
Embassy of the Federal Republic of Germany, 119 Empire Circuit, Yarralumla, ACT 2600, Australien.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Australien, Nauru, Papua-Neuguinea, Salomonen und Vanuatu.
Konsularischer Amtsbezirk: Das Gebiet der australischen Bundeshauptstadt (Australian Capital Territory - ACT).
Die Leiterin der Vertretung wird auch als Botschafterin in Nauru, Papua-Neuguinea, Salomonen und Vanuatu mit Sitz in Canberra akkreditiert. Keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben, nur Nothilfe. (Siehe Hinweis beim Generalkonsulat Sydney/Australien).
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr; Freitag zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr
In allen konsularischen Angelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Erreichbarkeit im Notfall:
Nur in dringenden Notfällen außerhalb der Dienstzeiten können Sie unseren australienweiten Rufbereitschaft unter +61 (0) 412 359 826 erreichen.
Für alle Visafragen wenden Sie sich bitte direkt an das deutsche Generalkonsulat in Sydney.
Behördensprachen im Gastland: Englisch (gilt auch für Nauru, Papua-Neuguinea, Salomonen und Vanuatu). Vanuatu: auch französisch
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.
Hinweis zum barrierefreien Zugang
Sicherheit
Liebe Besucherinnen und Besucher,
Ihre Sicherheit ist uns wichtig
Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich vor Eintritt in die Kanzleiräume einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Gepäck, elektronische Geräte und potentiell gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Mobiltelefone sind vor Betreten des Warteraums abzugeben und werden Ihnen nach Beendigung des Termins wieder ausgehändigt. Lebensmittel und Getränke (bis auf Wasser) dürfen nicht mitgebracht werden.
Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zur Zutrittsverweigerung führen.
Bezeichnung
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Leitung
Felix Schwarz, Generalkonsul
Ort
Sydney
Land
Australien
Adresse
Level 17, 100 William St, Sydney (Woolloomooloo), NSW 2011.
Sie finden zu zahlreichen Themen umfangreiche Informationen auf unserer Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns nur, wenn Ihre Frage dort nicht beantwortet ist.
Unsere Telefonzentrale ist unter der folgenden Nummer zu erreichen +61 2 83 02 49 00. Sie ist montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 12:30 Uhr sowie zwischen 13:15 und 15:00 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr erreichbar.
Fragen zu Schengen-Visa für kurzzeitigen Urlaubsaufenthalt richten Sie bitte an VFS Global: (02) 8278 4527 (Mon - Fr, 9.00 - 17.00 Uhr)
Sicherheit
Liebe Besucher,
Ihre Sicherheit ist uns wichtig
Alle Besucher müssen sich vor Eintritt in die Kanzleiräume einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Gepäck, elektronische Geräte und potentiell gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Mobiltelefone sind vor Betreten des Warteraums abzugeben und werden Ihnen nach dem Termin wieder ausgehändigt. Lebensmittel und Getränke (bis auf Wasser) dürfen nicht mitgebracht werden.
Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zur Zutrittsverweigerung führen.