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Vorläufige Reisepässe

Artikel

Allgemeine Hinweise

Da die Ausstellung von Europapässen bei der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen dauern kann, ist es möglich, in nachgewiesenen Notfällen von der zuständigen Auslandsvertretung zusätzlich zum Europapass einen vorläufigen Reisepass mit kurzfristiger Gültigkeitsdauer von max. 1 Jahr ausgestellt zu bekommen. Der vorläufige Reisepass wird mit der Aushändigung des neuen Europapasses ungültig gemacht.

Passanträge müssen grundsätzlich persönlich und nach Terminvereinbarung gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass einige Länder zur Einreise und im Transit den vorläufigen Reisepass nicht, oder nur eingeschränkt akzeptieren. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft und einer Vertretung Ihres Reiselandes in Australien (Beispiel: indonesisches Generalkonsulat in Sydney).

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Notwendige Dokumente

Für die Antragstellung werden benötigt:

(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE aller Dokumente, inklusive letztem Reisepass und Wohnsitznachweis)

  • Antragsformular (in Druckbuchstaben ausgefüllt; Formulare siehe unten)
  • Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde/ Auszug aus dem Eheregister mit Vermerk des Ehenamens, falls vorhanden (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische)
  • Bescheinigung über Namensänderung, falls zutreffend
  • deutsche Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend
  • bei Einbürgerung im Ausland: ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • falls zutreffend: Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten und deren Erwerb
  • falls Sie nicht die australische Staatsangehörigkeit besitzen: Ein aktuelles VEVO (nicht älter als 2 Wochen)
    Visa Entitlement Verification Online
  • Abmeldebestätigung aus Deutschland (nur nötig wenn im letzten deutschen Reisepass noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
  • aktueller Adressennachweis für Australien (zB australischer Führerschein; Strom-, Gas-, oder Wasserrechnung; Mietvertrag)
  • zwei aktuelle, biometrische Passbilder
  • einen mit Ihrer Adresse versehenen, ausreichend frankierten, wasserfesten Umschlag von der Australia Post (vorzugsweise Express Post Platinum, Express Post mit Unterschrift oder Parcel Post mit Unterschrift) außer der Pass wird direkt am Generalkonsulat Sydney bzw. in der Botschaft Canberra abgeholt. Papierumschläge jeglicher Art sind aufgrund des Risikos, beim Transport beschädigt zu werden, für den Passversand ungeeignet. Bitte beachten Sie, dass die deutschen Auslandsvertretungen keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen bei Übersendung mit der Post oder einem Kurierdienst übernehmen.

Passgebühren

Für die Annahme und Weiterleitung von Anträgen im Passverfahren durch einen Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin an die übergeordnete Auslandsvertretung werden zusätzlich zu den Passgebühren Gebühren in Höhe von 78,63 EUR pro Antrag erhoben.

Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung
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Antragsteller ab 24 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Grundgebühr inkl. Zuschlag für Amtshandlung im Ausland
€ 101,00
€ 68,50
Zuschlag für Pass mit 48 Seiten
€ 22,00
€ 22,00
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Amtsbezirk)
€ 70,00
€ 37,50

Zuschlag für Express-Pässe

€ 32,00
€ 32,00
Vorläufiger Reisepass
€ 70,00
€ 70,00
Zuschlag für den vorläufigen Reisepass bei örtlicher Unzuständigkeit
€ 26,00
€ 26,00
Annahme und Weiterleitung des Antrags durch einen Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin
€ 78,63
€ 78,63

Formulare / Informationen zum Passfoto

Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und die rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen, das Gesicht darf nicht kleiner als 32 mm (1 ¼ inch) und nicht größer…

Passfotos

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