Hinweise zur Terminbuchungen für Passbeantragung
Bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Terminanfragen für Sondertermine zur Passbeantragung wegen besonderer Dringlichkeit nur per E-Mail und nach Angabe von schriftlich spezifizierten Gründen zur Dringlichkeit beantwortet werden.
Die Einreise in Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige auch mit einem (maximal 1 Jahr) abgelaufenen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis möglich. Es ist daher in jedem Fall ratsam, mit der Fluggesellschaft zu klären, ob eine Mitnahme möglich ist, wenn Ihr Reisepass vor weniger als einem Jahr abgelaufen ist. Insbesondere, wenn Sie noch einen weiteren Reisepass besitzen, lohnt sich die Nachfrage bei der Fluggesellschaft.
Wir danken für Ihr Verständnis.