Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 27. Juni 2024 in Kraft treten.
Durch das neue Gesetz soll künftig Mehrstaatigkeit generell hingenommen werden, so dass das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG bei Erwerb der australischen Staatsangehörigkeit ab dem 27. Juni 2024 entfallen wird. Wer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die australische Staatsangehörigkeit annimmt, kann dann seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verlieren.
Bitte beachten Sie, dass das neue Staatsangehörigkeitsgesetz jetzt noch nicht in Kraft getreten ist.
Jede/jeder, die oder der vor dem 27. Juni 2024 die australische Staatsangehörigkeit ohne Beibehaltungsgenehmigung annimmt, verliert gem. § 25 StAG in der aktuellen Fassung die deutsche Staatsangehörigkeit!
Ob und wann sich ein Gesetz ändert, das Deutsche in Australien betreffen könnte, finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts.