Bei allgemeinen Anfragen können Sie unsere Telefonzentrale unter der folgenden Nummer erreichen +61 2 83 02 49 00. Sie ist montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 12:30 Uhr sowie zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr erreichbar.
Kontakt mit der Pass- und Visastelle Bei Fragen zu Pass- und Visaangelegenheiten können Sie uns wie folgt telefonisch unter 02-8302-4949 erreichen:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Fragen zu Schengen-Visa für kurzzeitigen Urlaubsaufenthalt richten Sie bitte an VFS Global: (02) 8278 4527 (Mon - Fr, 9.00 - 17.00 Uhr)
Für Anfragen im Zusammenhang mit COVID-19 lesen Sie bitte zunächst die hierzu bereitgestellten Informationen auf unserer Webseiteund rufen nur an, wenn Ihre Frage dort nicht beantwortet ist.
Erreichbarkeit im Notfall:
Nur indringenden Notfällen außerhalb der oben genannten Zeiten unserer Telefonzentrale können Sie das Generalkonsulat Sydney über die Rufbereitschaft unter +61 (0) 412 359 826 erreichen. Für Anfragen im Zusammenhang mit COVID-19 lesen Sie bitte zunächst die hierzu bereitgestellten Informationen auf unserer Webseiteund rufen nur an, wenn Ihre Frage dort nicht beantwortet ist und es sich um einen dringenden Notfall handelt.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Amtsbezirk: Bundesstaaten New South Wales und Queensland.
Konsularischer Amtsbezirk: Bundesstaaten New South Wales, Südaustralien, Queensland, Northern Territory, Westaustralien und Tasmanien sowie Papua-Neuguinea, Nauru, Salomonen und Vanuatu. Das Generalkonsulat nimmt alle Rechts- und Konsularaufgaben für Australien sowie Papua-Neuguinea, Nauru, Salomonen und Vanuatu wahr. Ausnahme: das Gebiet der australischen Bundeshauptstadt (Australian Capital Territory - ACT).
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.
Sicherheit
Liebe Besucher,
Ihre Sicherheit ist uns wichtig
Alle Besucher müssen sich vor Eintritt in die Kanzleiräume einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Gepäck, elektronische Geräte und potentiell gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Mobiltelefone sind vor Betreten des Warteraums abzugeben und werden Ihnen nach dem Termin wieder ausgehändigt. Lebensmittel und Getränke (bis auf Wasser) dürfen nicht mitgebracht werden.
Alle Besucher werden zudem aufgefordert, sich vor Eintritt in die Kanzleiräume gründlich die Hände zu waschen.
Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zur Zutrittsverweigerung führen.
Peter Silberberg
Konsularische Dienste stehen im Zentrum der Arbeit des Generalkonsulats. Zudem engagieren wir uns, die bereits exzellenten wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Bindungen zwischen unseren Ländern weiter zu entwickeln.