Von deutschen Behörden werden im Wesentlichen zwei verschiedene Arten von Renten gezahlt:
1. Altersrenten/Hinterbliebenenrenten der deutschen Sozialversicherung aufgrund einer früheren Erwerbstätigkeit in Deutschland
2. Wiedergutmachungsrenten, z.B. Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz oder Ghettorenten
Für diese beiden Rentenarten sind unterschiedliche Behörden zuständig. Manche Personen erhalten sowohl eine Wiedergutmachungs- als auch eine Altersrente.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Hinweise und Informationen (z.B. zu Lebensbescheinigungen, Besteuerung, Rentenbehörden etc.) zu beiden Rentenarten.