Anzahl gefundener Suchergebnisse:Keine passenden Schlagwörter gefunden. Bitte tippen Sie Ihr Suchwort komplett ein.
Navigation
Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsche Botschaft Canberra
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft und das Deutsche Generalkonsulat aufgrund des australischen Feiertages „Labour Day“ am 2. Oktober 2023 und am „Tag der Deutschen Einheit“ am 3. Oktober geschlossen bleiben.
In dringenden Notfällen können Sie den Bereitschaftsdienst unter folgender Nummer erreichen: 0412 359 826
Aufbauend auf meinen jüngsten Erfahrungen als Sonderbotschafterin für die Pazifischen Inselstaaten freue ich mich drauf die deutsch-australischen Beziehungen weiter zu stärken, besonders im Bereich Klima und Energie.
Beate Grzeski, Botschafterin
Adresse, Öffnungszeiten & Kontakt
Bezeichnung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leitung
Beate Grzeski, außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin
Embassy of the Federal Republic of Germany, 119 Empire Circuit, Yarralumla, ACT 2600, Australien.
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Australien, Nauru, Papua-Neuguinea, Salomonen und Vanuatu.
Konsularischer Amtsbezirk: Das Gebiet der australischen Bundeshauptstadt (Australian Capital Territory - ACT).
Der Leiter der Vertretung wird auch als Botschafter in Nauru, Papua-Neuguinea, Salomonen und Vanuatu mit Sitz in Canberra akkreditiert. Keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben, nur Nothilfe. (Siehe Hinweis beim Generalkonsulat Sydney/Australien).
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr; Freitag zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr
In allen konsularischen Angelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Erreichbarkeit im Notfall:
Nur in dringenden Notfällen außerhalb der Dienstzeiten können Sie unseren australienweiten Rufbereitschaft unter +61 (0) 412 359 826 erreichen. Für Anfragen im Zusammenhang mit COVID-19 lesen Sie bitte zunächst die hierzu bereitgestellten Informationen auf unserer Webseite und rufen nur an, wenn Ihre Frage dort nicht beantwortet ist und es sich um einen dringenden Notfall handelt.
Für alle Visafragen wenden Sie sich bitte direkt an das deutsche Generalkonsulat in Sydney.
Behördensprachen im Gastland: Englisch (gilt auch für Nauru, Papua-Neuguinea, Salomonen und Vanuatu). Vanuatu: auch französisch
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.
Hinweis zum barrierefreien Zugang
Sicherheit
Liebe Besucherinnen und Besucher,
Ihre Sicherheit ist uns wichtig
Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich vor Eintritt in die Kanzleiräume einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Gepäck, elektronische Geräte und potentiell gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Mobiltelefone sind vor Betreten des Warteraums abzugeben und werden Ihnen nach Beendigung des Termins wieder ausgehändigt. Lebensmittel und Getränke (bis auf Wasser) dürfen nicht mitgebracht werden.
Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann zur Zutrittsverweigerung führen.
Montag
10.00 - 13.00
Dienstag
10.00 - 13.00
Mittwoch
09.30 - 12.30
Donnerstag
09.30 - 12.30
Freitag
09.30 - 12.30
An Wochenenden und an folgenden Feiertagen bleibt die Botschaft geschlossen.
Das Auswärtige Amt mit seinen über 220 Auslandsvertretungen und Beschäftigten aus über 150 Ländern steht für gelebte Vielfalt. Wir schätzen und fördern die Diversität unserer Belegschaft. Respektlosem Umgang mit und unter unseren Beschäftigten sowie Diskriminierung und sexueller Belästigung treten wir mit allen rechtlichen Möglichkeiten entgegen.
Dies umfasst auch zu verhindern, dass es im Zusammenhang mit Personal oder Projekten des Auswärtigen Amts zu sexueller Ausbeutung, sexuellem Missbrauch und sexueller Belästigung kommt sowie bei Anzeige dessen umgehend zu reagieren.
Sofern Sie von sexueller Ausbeutung, sexuellem Missbrauch oder sexueller Belästigung im Zusammenhang mit Personal oder Programmen des Auswärtigen Amts erfahren oder Opfer hiervon werden, wenden Sie sich bitte über das unten stehende Kontaktformular an die Beschwerdestelle der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung.
Die Beschwerdestelle ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen und die betroffene Person über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.