Hinweise zur Terminbuchungen für Passbeantragung beim Generalkonsulat Sydney und dem Honorargeneralkonsul in Melbourne
Das Generalkonsulat Sydney hat die Termine für Passanträge weiter ausgeweitet. Aufgrund der hohen Nachfrage, kann es dennoch zu Engpässen bei der Buchung von Passterminen kommen.
Das Generalkonsulat bittet daher Antragsteller,
- deren Reisepass noch nicht abgelaufen ist bzw. nicht innerhalb der nächsten drei Monate ablaufen wird
- oder die ihren Reisepass nicht zur Erneuerung Ihres Aufenthalts in Australien benötigen,
nach Möglichkeit einen Termin zu einem späteren Zeitpunkt zu buchen, um ausreichende Kapazitäten für dringende Anträge sicherzustellen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Terminanfragen für Sondertermine wegen besonderer Dringlichkeit nur per E-Mail und nach Angabe von schriftlich spezifizierten Gründen zur Dringlichkeit beantwortet werden.
Doppelstaater, die nicht nach Deutschland reisen, mögen bitte auf ihren australischen/ weiteren Reisepass zurückgreifen.
Die Einreise in Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige auch mit einem (maximal 1 Jahr) abgelaufenen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis möglich. Es ist daher in jedem Fall ratsam, mit der Fluggesellschaft zu klären, ob eine Mitnahme möglich ist, wenn Ihr Reisepass vor weniger als einem Jahr abgelaufen ist. Insbesondere, wenn Sie noch einen weiteren Reisepass besitzen, lohnt sich die Nachfrage bei der Fluggesellschaft.
Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger online Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf unserer Terminbuchungsseite.
Wir danken für Ihr Verständnis.