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Gebühren Personalausweis bei Beantragung im Ausland
Nur in der Botschaft Canberra und im Generalkonsulat Sydney können Personalausweisgebühren entweder bar (in AUD zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Auslandsvertretung) oder mit Kreditkarte (Visa- oder Masterkarte - Transaktion in Euro) beglichen werden.
Bei den Honorarkonsuln ist nur Barzahlung in AUD (zum gültigen Zahlstellenkurs) möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Honorarkonsuln für jede Amtshandlung im Zusammenhang mit der Personalausweisbeantragung zusätzliche Gebühren, gem. Auslandskostenverordnung (AKostV), berechnen. Darunter fällt die Berechnung von € 50 für die Datenerhebung und € 5 für den Versand des Antrags an das Generalkonsulat Sydney.
Zusätzlich anfallende Gebühren für von den Honorarkonsuln vorzunehmende notwendige Kopiebeglaubigungen variieren pro Antrag. Die genauen Kosten können erst bei Antragstellung ermittelt werden.
Der Zuschlag zur Grundgebühr des Personalausweises ist für alle Honorarkonsuln einheitlich festgelegt.
Gebühren Personalausweis im Ausland | |
Personalausweis bis 24 Jahre 6 Jahre gültig, auf Wunsch mit Fingerabdrücken | 52,80 Euro |
Personalausweis ab 24 Jahren 10 Jahre gültig, auf Wunsch mit Fingerabdrücken | 67,00 Euro |
Erstmalige Aktivierung der eID-Funktion | Kostenlos |
Deaktivierung der eID-Funktion | Kostenlos |
nachträgliche Aktivierung der eID- Funktion | Kostenlos |
Setzen der PIN bei Abholung | Kostenlos |
Änderung der PIN (kann auch am eigenen Kartenlesegerät mit App erfolgen) | Kostenlos |
Wohnortänderung | Kostenlos |
Sperrung z.B. nach Verlust oder Diebstahl Auch möglich mittels Sperrkennwort über Sperrhotline: 0049-180-1-33 33 33 (kostenpflichtig, auch aus dem Ausland erreichbar) | Kostenlos |
Entsperrung | Kostenlos |
Bei Unzuständigkeit erhöht sich jede der gebührenpflichtigen | 13,- Euro |