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Personalausweis für Antragsteller unter 16 Jahre

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Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.

Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung während der Besucherzeiten in der Botschaft oder im Generalkonsulat gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von max. 6 bis 8 Wochen.Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Für die Antragstellung werden benötigt:

(Dokumente im Original sowie jeweils eine Kopie)

  • In Druckbuchstaben ausgefüllter Antrag auf den Namen des Kindes
  • Für den Antrag sind folgende Unterschriften erforderlich:
    • Bei ehelichen Kindern grundsätzlich von beiden Elternteilen.
    • Bei nichtehelichen Kindern, wenn beide Eltern das Sorgerecht besitzen, grundsätzlich von beiden Elternteilen
    • Bei Kindern aus geschiedenen Ehen und bestehender Alleinsorge von dem Elternteil, der das Sorgerecht hat. Bitte den Sorgerechtsbeschluss beifügen.
  • Bisheriger Kinderausweis/-reisepass, Reisepass - im Original oder als beglaubigte Kopie
  • Bisheriger Personalausweis (wenn vorhanden)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Gültige Reisepässe und/oder Personalausweise beider Elternteile
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes und/oder Eltern/ Elternteils (deutscher Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis)
  • bei Einbürgerung im Ausland (der Eltern und/ oder des Kindes): ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • ansonsten VEVO-Ausdruck (für Eltern und Kind), der nicht älter als 2 Wochen sein sollte (Visa Entitlement Verification Online)
  • falls zutreffend: Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten und deren Erwerb
  • Heiratsurkunde der Eltern bzw. bei Kindern nichtverheirateter Eltern die Geburtsurkunde der Mutter. Bei Namenserklärung des Kindes bzw. Elternteils nach Heirat im Ausland bitte Namenserklärung mitbringen.
  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnsitzes (bei Zuzug aus Deutschland oder wenn der deutsche Wohnort noch im Pass steht. Entfällt, wenn das Kind noch nie in Deutschland gelebt hat)
  • Adressnachweis der Eltern für Australien (zB australischer Führerschein)
  • 2 gleiche, aktuelle Passbilder mit hellem Hintergrund
  • Einen mit Ihrer Adresse versehenen, pre-paid Rückumschlag, (bei jedem Postamt erhältlich), falls Rücksendung per Post gewünscht. Die deutschen Auslandsvertretungen übernehmen keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen bei Übersendung mit der Post oder einem Kurierdienst.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist. Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Antragsformular

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