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Beglaubigungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

Artikel

Apostille

Australien ist mit Wirkung vom 16.03.1995 dem Haager „Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ (Convention Abolishing the Requirement of Legalisation for Foreign Public Documents) beigetreten. Mit Wirkung vom 16.03.1995 entfällt daher eine Legalisation (Bestätigung der Echtheit durch eine deutsche Auslandsvertretung) australischer öffentlicher Urkunden (z.B. Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden, durch australische Notare erstellte Urkunden) durch die deutschen Auslandsvertretungen.

Zur Vorlage bei Behörden in Deutschland ist nunmehr zur Bestätigung der Echtheit der o.g. Urkunden die sogenannte „Haager Apostille“ des australischen Außenministeriums (Department of Foreign Affairs and Trade) ausreichend. Im Gegenzug werden deutsche Urkunden von australischen Behörden anerkannt, wenn Sie mit einer Apostille der zuständigen deutschen Stelle versehen sind.

Wo bekomme ich eine Apostille?

Informationen, wie und wo Sie eine Apostille für australische Urkunden erhalten, finden Sie auf der Webseite des australischen Außenministeriums

Department of Foreign Affairs and Trade

Eine Liste der zuständigen Behörden, die eine Apostille für deutsche Urkunden ausstellen, finden Sie hier:

Informationen zu Legalisation und Apostille des Auswärtigen Amtes

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien

Die deutschen Auslandsvertretungen können Unterschriften und Kopien beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.

Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen jedoch nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören u.a. auch Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich wegen Ihres weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat.

Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender. Hier kann die Beglaubigungsstelle weiter Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für die Eröffnung eines Sperrkontos vornehmen.

Bitte vereinbaren Sie für alle Beglaubigungen einen Termin.

Terminvereinbarung

Unterschriftsbeglaubigung

Für die Beglaubigung einer Unterschrift bringen Sie bitte mit:

  • Ihren gültigen Reisepass oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (zB Personalausweis, Führerschein)
  • das zu unterschreibende Dokument (bei Genehmigungserklärungen zusätzlich den bereits geschlossenen Vertrag)
  • Falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z.B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, für die Firma / die Person entsprechende Dokumente zu unterzeichnen.
  • die Gebühr

Bei Erbschaftsvollmachten auf Bankformularen beachten Sie bitte den Abschnitt Identitätsprüfungen für Banken. Unterschriften auf diesen Formularen können nicht durch die Auslandsvertretung beglaubigt werden.

Gebühren:

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43 EUR.

Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung

Kopiebeglaubigung

Für die Beglaubigung von Fotokopien sollten Sie bitte

  • das Original des betreffenden Dokumentes und
  • die Gebühr

mitbringen.

Die Gebühr für die Beglaubigung von Fotokopien beträgt zwischen 24,26 € (Botschaft Canberra) und 24,83 € (Generalkonsulat Sydney und alle Honorarkonsuln/Honorarkonsulinnen) pro Schriftstück zahlbar in AUD.

Für Beglaubigungen zu Rentenzwecken wird keine Gebühr erhoben, wenn die Unterlagen für einen gesetzlichen Rententräger oder eine Entschädigungsbehörde benötigt werden (bitte bringen Sie das Schreiben der Rentenbehörde mit).

Für Beglaubigungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten oder zu Studienzwecken wird ebenfalls keine Gebühr erhoben.

Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung

Identitätsprüfung für Banken

Nach Änderung der Gesetzeslage können die deutschen Auslandsvertretungen keine Identitätsprüfungen für Banken nach dem Geldwäschegesetz (z. B. im Rahmen von Kontoeröffnungen, Kreditaufnahmen, Erbschaftsvollmachten) mehr vornehmen. Ausnahmen sind nur möglich für Sperrkonten im Visumsverfahren und Studentendarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Bitte setzen Sie sich bezüglich Alternativen mit Ihrer Bank in Verbindung.

In Australien können Identitätsprüfungen für Banken durch folgende Stellen erfolgen: Rechtsanwälte, Notare und hiesige Banken.

Honorarkonsuln

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien können grundsätzlich auch von Honorarkonsuln/Honorarkonsulinnen vorgenommen werden.

Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf direkt einen Termin mit einem/-r Honorarkonsul/-in in ihrer Nähe und besprechen auch die im Einzelfall zu zahlenden Gebühren.

Konsulatsfinder

Führungszeugnis

Zuständig für die Erteilung des Führungszeugnisses ist das Bundesamt für Justiz. Ausführliche Informationen sowie das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.

Bitte beachten Sie: Das Antragsformular muss ausgefüllt zum Termin mitgebracht werden.

Das Führungszeugnis kann über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und die AusweisApp2 oder ein Kartenlesegerät.

Alternativ kommt nur eine schriftliche Antragstellung beim Bundesamt für Justiz in Frage (entweder persönlich oder per Post, nicht per Telefax oder E-Mail).

Der Antrag muss die vollständigen Personendaten (insbesondere den aktuellen Familiennamen sowie einen ggf. abweichenden Geburtsnamen) enthalten und von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben sein.

Personendaten und Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann von einem australischen Notary Public, den deutschen Auslandsvertretungen (inklusive Honorarkonsuln) in Australien oder - üblicherweise kostenfrei- jeder australischen Polizeidienststelle vorgenommen werden. Entscheiden Sie sich für Beglaubigung bei der Polizei oder einem Notary Public, müssen Sie die englische Version des Antrages ausdrucken. Sofern Sie eine Bestätigung bei einer deutschen Auslandsvertretung einholen wollen, legen Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular sowie einen Identitätsnachweis (in der Regel Reisepass, alternativ auch Personalausweis oder bei nicht-deutschen Antragstellern australischer Führerschein) vor.

Der Antrag mit der amtlichen Bestätigung muss dem Bundesamt für Justiz im Original vorliegen. Die Bearbeitung von per Fax oder E-Mail eingereichten Anträgen ist nicht möglich.

Nur bei Bestätigung der Personendaten und Unterschrift durch die Botschaft Canberra oder das Generalkonsulat Sydney, kann diese ausnahmsweise den Antrag per E-Mail an das Bundesjustizamt weiterleiten. Dies ist nicht möglich, wenn die Bestätigung durch die australische Polizei oder eine andere Behörde erfolgte.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Bestätigung der Personendaten und Unterschrift einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen buchen müssen. Es werden hierfür keine Sondertermine vergeben. Wenn kein Termin buchbar ist, versuchen Sie es bitte zu einem anderen Zeitpunkt nochmal.

Die Gebühr für die Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die deutschen Auslandsvertretungen in Australien beträgt 34,07 €.

Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung

Genehmigungen und Vollmachten

Bei vielen Rechtsgeschäften, die notariell beurkundet werden müssen (z.B. Immobiliensachen) wird der Vetrag grundsätzlich von Käufer und Verkäufer persönlich vor dem Notar in Deutschland unterschrieben. Wenn eine Partei nicht anwesend sein kann, kann sie einen Dritten bevollmächtigen, in seinem Namen die erforderlichen Erklärungen vor dem Notar abzugeben. Dies kann vor der Unterzeichnung des Vertrages durch eine Vollmacht geschehen, oder auch nachträglich durch eine Genehmigungserklärung/Vollmachtsbestätigung. Der Notar in Deutschland bereitet diese Unterlagen für Sie vor.
Um Ihre Unterschrift dann auf der Vollmacht bzw. Genehmigungserklärung/Vollmachtsbestätigung beglaubigen zu lassen, wenden Sie sich bitte an das Generalkonsulat Sydney oder einen Honorarkonsul in Ihrer Nähe.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Zu diesem Termin müssen Sie persönlich vorsprechen.

Terminvereinbarung

Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch die folgenden Unterlagen mit:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Vollmacht oder Genehmigungserklärung, von Ihrem Notar in Deutschland für Sie vorbereitet und eine Kopie der Urkunde selbst
  • Beglaubigungsgebühr

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56,43 EUR.

Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung

Lebensbescheinigung

Sie werden einmal jährlich von Ihrem deutschen Rentenversicherungsträger aufgefordert, eine Lebensbescheinigung vorzulegen. Geschieht dies nicht rechtzeitig, kann die Rentenzahlung eingestellt werden. Bitte füllen Sie die Lebensbescheinigung immer vollständig aus und vergessen Sie dabei insbesondere nicht, selbst zu unterschreiben.

Nähere Informationen finden Sie hier.

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