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Führerschein

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Deutsche Fahrerlaubnis

Deutsche Fahrerlaubnisse dürfen nur in Deutschland von innerdeutschen Behörden ausgestellt werden und müssen daher auch in Deutschland beantragt werden. Wurde Ihre deutsche Fahrerlaubnis gestohlen oder verloren, wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Polizeidienststelle und geben eine polizeiliche Verlustanzeige auf.

Führerscheinumtausch

Alle deutschen Führerscheine ausgestellt vor dem 19.01.2013 müssen gestaffelt bis zum 19.01.2033 ausgetauscht werden. Bis wann ein Führerschein umgetauscht werden muss, hängt vom Ausstellungsdatum und dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ab. Die ersten Führerscheine müssen zum 19.01.2022 umgetauscht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Der Antrag zum Umtausch des Führerscheins kann nicht über die deutsche Auslandsvertretung gestellt werden. Bei ausländischem Wohnsitz außerhalb der EU/EWR ist jede inländische Führerscheinstelle für den Umtausch zuständig. Am besten wenden Sie sich an die Behörde, welche Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat. Nach Ausstellung des neuen Führerscheins kann dieser an die Auslandsvertretung übersandt und dort ausgehändigt werden.

Führerscheinverlust

Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls sollten Sie zunächst eine Anzeige bei der nächstgelegenen australischen Polizeidienststelle erstatten. Lassen Sie sich eine Kopie der Anzeige oder die 'Case Number' geben.

Die deutschen Auslandsvertretungen können keine (Ersatz-)Führerscheine ausstellen. Für den Antrag auf Erteilung eines Ersatzführerscheins wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige innerdeutsche Führerscheinstelle. Das Verfahren für die Antragstellung aus dem Ausland ohne persönliches Erscheinen bei der Führerscheinstelle ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich geregelt. Oft sind auf der Website der jeweiligen Führerscheinstelle Hinweise zum Verfahren zu finden.

Internationaler Führerschein

Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Heimatgemeinde in Verbindung. Der deutsche Internationale Führerschein wird in Australien nicht als eigenständiger Führerschein anerkannt, weil beide Länder Mitglied in unterschiedlichen Führerscheinabkommen sind. Er ersetzt in Australien nur die Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins.

Gültigkeit deutscher Führerscheine in Australien

Die Regelungen zur Verwendung eines ausländischen Führerscheines sind von Bundesstaat zu Bundestaat unterschiedlich. Einige Bundestaaten verlangen das Mitführen eines internationalen Führerscheins in Verbindung mit dem deutschen Führerschein. Bei anderen Bundesstaaten ist das Mitführen einer amtlichen Bestätigung mit Übersetzung des Führerscheins ausreichend. In den allermeisten australischen Bundesstaaten (Ausnahme: Northern Territory) können Sie mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis und einer amtlichen Bestätigung mit Übersetzung fahren. Die jeweiligen deutschen Führerscheinklassen und Einschränkungen sind einzuhalten. Sollten Sie sich als Besucher (z.B. Tourist, Student, Working Holiday Reisender) länger als drei Monate in einem einzelnen Bundesstaat aufhalten, beachten Sie bitte evtl. geltende Sonderregelungen.

Die amtliche Bestätigung des Führerscheins können Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen in Australien beantragen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin und bringen Ihren Führerschein mit. Die Bestätigung des Führerscheins kostest 34,07 EUR.

Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung​​​​​​​

Die Bestätigung erhalten Sie beim Generalkonsulat Sydney unmittelbar an dem gebuchten Termin.

Wenn Sie sich dauerhaft in Australien aufhalten („Permanent Visa under the Commonwealth Migration Act 1958“) treffen auf Sie die oben genannten erleichterten Vorschriften für Besucher („visitors“) NICHT zu. Sie dürfen dann mit Ihrem gültigen deutschen Führerschein plus Bestätigung maximal 3 Monate nach Ankunft in Australien fahren.

Übersetzungen des Führerscheins werden nur von den jeweiligen offiziellen Übersetzungsstellen der einzelnen Bundesstaaten und Territorien ausgestellt.

Weitere Informationen zur Gültigkeit und Übersetzungsmöglichkeiten ausländischer Fahrerlaubnisse in Australien finden Sie je nach Bundesstaat oder Territorium auf den folgenden Webseiten:

Australian Capital Territory

New South Wales

Victoria

Queensland

South Australia

Western Australia

Tasmanien

Northern Territory

Australischer Führerschein

Informationen über die Beantragung eines australischen Führerscheins finden Sie bei der Führerscheinbehörde Ihres jeweiligen australischen Wohnsitzstaates.

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