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Altersrente/ Hinterbliebenenrente
Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com
Rentenzahlungen werden nicht von den deutschen Auslandsvertretungen geleistet, sondern von den verschiedenen deutschen Rentenversicherungen. Für Informationen zu Ihrer Altersrente können Sie sich direkt an die deutschen Rentenversicherer wenden.
- Antrag auf Altersrente/Hinterbliebenenrente
- Zuständige Rentenbehörde
- Lebensbescheinigung
- Verzögerte Zahlungen, Änderungen von Adresse oder Bankdaten
- Informationen zur Rentenbesteuerung
- Tod eines Rentenempfängers
- Australian-German Welfare Society (AGWS)
- FAQ zur gesetzlichen Rente - Häufig gestellte Fragen
Antrag auf Altersrente/Hinterbliebenenrente
Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden geleistet, wenn ein Antrag vorliegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. bestimmte Anzahl von Jahren, in denen Beiträge gezahlt wurden, Alter).
Informationen zum Thema Arbeiten in Deutschland und Australien finden Sie in einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung. Die Broschüre gibt Auskunft über:
- was die deutsch-australischen Sozialversicherungsabkommen sind
- wie sie sich auf das deutsche Recht auswirken
- welche Ansprüche Sie in Australien haben
- welche Leistungen Sie in beiden Ländern bekommen können
- Rentenzahlung auch ins Ausland
- Ihre Ansprechpartner
Broschüre Arbeiten in Deutschland und Australien
Antragsformulare können Sie von der Homepage der deutschen Rentenversicherung herunterladen.
Ausgefüllte Formulare und Begleitunterlagen können Sie über die Centrelink Büros oder über das
Department of Human Services
Centrelink International Services
PO Box 7809
Canberra BC ACT 2610
Telefon 0800 1802 482
Fax +61 3 6222 2799
Internet http://www.humanservices.gov.au
übersenden, die diese direkt an die zuständige Rentenbehörde weiterleitet. Alternativ können Sie den Antrag auch direkt an die deutsche Rentenbehörde übersenden. Erfahrungsgemäß müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von sechs Monaten rechnen. Sachstandsanfragen richten Sie bitte direkt an die Stelle, an die Sie Ihre Antragsunterlagen übersandt haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen nur allgemeine Auskünfte geben können. Die Auslandsvertretungen sind nicht die Filialen der Rentenversicherung im Ausland. Eine inhaltliche Beratung zu Fragen eventueller Ansprüche, zur Rentenberechnung etc. muss daher den Spezialisten der Rentenbehörde überlassen bleiben. Kostenpflichtige Hilfestellung bei der Antragstellung bietet auch die Australian German Welfare Society Sydney
Weitere Informationen der Deutschen Rentenversicherung:
Rente im Ausland
Fragen zu Rente und Arbeit im Ausland
Zuständige Rentenbehörde
Grundsätzlich ist für Sie der Versicherungsträger zuständig, an den Sie Ihre deutschen Beiträge gezahlt haben. Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung gezahlt (ehemals Landesversicherungsanstalten), ist die
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Geschäftsstelle Bremen – Sachbereich 3.480
Postfach 103703
28037 Bremen
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 421 3407-0
Fax: +49 421 3407-257
E-Mail: australien@drv-oldenburg-bremen.de
für Sie zuständig.
Haben Sie zu irgendeinem Zeitpunkt einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt, Seekasse) gezahlt, ist Ihr Ansprechpartner die:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Regionaldirektion Nord – Standort Hamburg
20404 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 40 303 88-0
Fax: +49 40 303 88-1399
E-Mail: hamburg@kbs.de
Wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) gezahlt haben, wenden Sie sich bitte an die:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezernat 5005
10704 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 30 865-0
Fax: +49 30 865-27240
E-Mail: drv@drv-bund.de
Haben Sie noch keine deutschen Beiträge gezahlt, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie ermittelt den zuständigen Träger für Sie.
Lebensbescheinigung
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung haben, werden Sie unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Mitteilung für Anpassung Ihrer Rentenhöhe.
Sollten Sie eine Rentenanpassungsmitteilung ohne Formblatt der Lebensbescheinigung und einem Angebot zum digitalen Lebensnachweis erhalten, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen!
Der Hintergrund ist, dass die zuständigen Stellen in Deutschland und die Behörden Australiens einen Datenaustausch vereinbart haben, wodurch die jährliche Vorlage einer Lebensbescheinigung grundsätzlich entbehrlich ist.
Sollten Sie aber das Formblatt der Lebensbescheinigung und das Angebot zum digitalen Lebensnachweis erhalten, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Customer Reference Number (CRN) auf der Lebensbescheinigung im Teil A1 anzugeben, um zukünftig am Datenaustausch zwischen den deutschen und australischen Behörden teilzunehmen und erhalten dann grundsätzlich keine jährliche Lebensbescheinigung mehr.
Darüber hinaus kann die Deutsche Rentenversicherung, Services Australia auf Anfrage die Höhe Ihrer deutschen Rente mitteilen.
Unabhängig davon wird vorausgesetzt, dass Sie Services Australia bereits über Ihren deutschen Rentenanspruch und dessen Höhe informiert haben, wie es das australische Sozialversicherungsrecht verlangt.
Nähere Informationen zur Lebensbescheinigung finden Sie auch unter: Startseite Lebensbescheinigung (deutschepost.de)
Für Personen, die nicht am Datenaustausch teilnehmen (z.B. die rentenberechtigte Person kann im Datenaustausch nicht zugeordnet werden) sowie für hochbetagte Personen ab 95 Jahren, ist ein Lebensnachweis weiterhin erforderlich, wahlweise in Form eines Formulars oder per digitalem Lebensnachweis. Die Unterlagen erhalten Sie per Brief mit der Rentenanpassungsmitteilung.
Nähere Informationen zum digitalen Lebensnachweis finden Sie auch unter: Digitaler Lebensnachweis Gesetzliche Rente (deutschepost.de)
Bitte beachten Sie, dass Sie zwecks Bestätigung der Lebensbescheinigung auch andere Behörden außer einer deutschen Auslandsvertretung aufsuchen können.
Sie können hierfür auch die Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden an Ihrem Wohnort aufsuchen:
- alle Behörden (z.B. Polizeidienststelle in Ihrem Wohnbezirk, Stadtverwaltung),
- Rentenversicherungsträger (Centrelink-Zweigstelle),
- Manager Ihrer Bankfiliale,
- Pfarrämter,
- Krankenhäuser, Rotes Kreuz,
- Notare (Notary Public)
Andere Bestätigungen, z.B. von Post-Filialen, Hausärzten, Alterswohnheimen oder Apotheken, werden nicht anerkannt!
Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung bzw. Renten Service wenden Sie sich bitte persönlich während der Besucherzeiten an die deutschen Vertretungen in Australien. Buchen Sie für die Vorsprache einen entsprechenden Termin über den folgenden Link in der Rubrik „Konsularischer Service“.
Sie müssen persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis) mit. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. In diesem Falle ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 Rückseite notwendig.
Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung für Renten- und Pensionszwecke ist gebührenfrei (Ausnahmen: Betriebsrenten, Zusatzrenten, z.B. aus der privaten Rentenversicherung oder ausländische Renten: hierfür gibt es ein vorgefertigtes Formular, die Gebühr beträgt 34,10 EUR).
Die unterschriebene und von einer amtlichen Stelle bestätigte Lebensbescheinigung schicken Sie bitte direkt an die auf der Lebensbescheinigung genannte Behörde, in der Regel ist dies:
Deutsche Post AG
NL Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
Die Rentenversicherungsträger übersenden die Formulare normalerweise bis Juli eines Jahres. Sollten Sie bis Mitte August kein Schreiben erhalten haben, können Sie das Formular „Lebensbescheinigung“ auf rentenservice.de herunterladen. Das Formular ist in 26 Sprachen verfügbar.
Für Anfragen in Bezug auf Rentenzahlungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenbehörde in Deutschland.
Verzögerte Zahlungen, Änderungen von Adresse oder Bankdaten
Sollte eine Zahlung ausgeblieben sein, müssen Sie die auszahlende Behörde informieren.
Fast alle deutschen Altersrenten werden im Auftrag der Deutschen Rentenversicherungen durch den NL Renten Service ausgezahlt. Dieser ist wie folgt erreichbar:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Internet: https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice.html
In dringenden Fällen können Sie den Rentenservice auch telefonisch informieren: +49-221-5692-777
Bitte geben Sie jeweils Ihre Rentennummer (zu finden auf dem Rentnerausweis) an sowie den Monat, für den die Zahlung ausgeblieben ist.
Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihre Kontonummer geändert hat, melden Sie diese Informationen ebenfalls unverzüglich dem NL Renten Service. Die oben genannte Homepage des NL Renten Service bietet dafür ein vorgefertigtes Online-Formular an.
Wenn Ihre Rente nicht vom NL Renten Service ausgezahlt wird, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rentenbehörde. Welche Rentenbehörde für Sie zuständig ist, können Sie entweder Ihrem Rentnerausweis entnehmen, oder einem Schreiben, dass Sie von der Rentenbehörde erhalten haben.
Informationen zur Rentenbesteuerung
Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2005 müssen Renten in Deutschland versteuert werden. Dies gilt auch für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Steuerpflichtig sind sowohl Rentenansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Erwerbstätigkeit als auch Witwen- und Waisenrenten sowie Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, betrieblichen Altersversorgungen und privaten Altersvorsorgeverträgen.
Zuständig für die Besteuerung der Rentenempfänger im Ausland, die keine sonstigen Einnahmen, z.B. durch Mieteinkünfte in Deutschland erzielen, ist seit dem 01.01.2009 zentral das Finanzamt Neubrandenburg.
Anschrift:
Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140
17041 Neubrandenburg
Tel. +49 395 44222 – 47000
Fax. + 49 395 44222 – 47100
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Webseite: www.finanzamt-neubrandenburg.de
Alle Rentenempfänger sind gesetzlich verpflichtet, unabhängig von der Höhe der Rente, einmal jährlich eine Steuererklärung abzugeben.
Erst nach Eingang der Steuererklärung kann das Finanzamt berechnen, ob überhaupt eine Steuerpflicht besteht.
Das Finanzamt hat eine Internetseite eingerichtet, die ausführlich zu Fragen der Rentenbesteuerung im Ausland informiert. Diese Seite ist auch in englischer Sprache verfügbar.
Insbesondere werden der Unterschied zwischen „beschränkter“ und „unbeschränkter Steuerpflicht“ und die für die Wahl nötigen Voraussetzungen erklärt.
Die Wahl und die Benutzung der richtigen Formulare kann Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuer haben.
Weitere Informationen:
Besteuerung der Rente – Informationen der Deutschen Rentenversicherung
Rentenbesteuerung – Informationen des Bundesfinanzministeriums
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Australien
Tod eines Rentenempfängers
Wenn ein/e Rentenempfänger/in stirbt, muss die Deutsche Rentenversicherung über den Sterbefall informiert werden, damit die Rentenzahlung eingestellt werden kann. Dies kann grundsätzlich durch die Angehörigen selbst geschehen.
Folgende Informationen/Dokumente müssen an die Deutsche Rentenversicherung weiter geleitet werden:
- Name und Geburtsdatum des/der Rentenempfänger/in/s
- Sterbedatum
- Rentennummer und Name der Rentenbehörde (zu finden auf dem Rentnerausweis oder einem früheren Schreiben der Rentenbehörde)
- Name und Kontaktdaten des „executors of the estate“ oder der Erben
- wenn möglich fügen Sie die Sterbeurkunden oder Sterbebescheinigung des Arztes bei.
Die Rente wird noch für den Monat gezahlt, in dem der/die Rentenberechtigte gestorben ist. Alle anderen eingehenden Rentenzahlungen müssen an die Deutsche Rentenversicherung zurückerstattet werden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Rentenbehörde eine gewisse Bearbeitungszeit zur Einstellung der Rente benötigt. Da viele Renten zu Beginn des Monats gezahlt werden, kommt es häufig zu Überzahlungen. Die Rentenbehörde versucht diese Überzahlungen entweder direkt von der Bank, bei der der/die Rentenberechtigte sein Konto hatte, zurück zu erhalten oder setzt sich mit den Angehörigen in Verbindung. Sollte die Rente per Scheck gezahlt worden sein, lösen Sie Schecks, die dem Rentner nicht mehr zustanden, bitte nicht ein.
Fast alle deutschen Altersrenten werden im Auftrag der Deutschen Rentenversicherungen durch den NL Renten Service ausgezahlt. Sofern die Rente vom NL Renten Service gezahlt wird, senden Sie die Sterbemitteilung an:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Für die Beantragung einer Hinterbliebenenrente wenden Sie sich bitte an den für die Rentenzahlung zuletzt zuständigen Versicherungsträger.
Australian-German Welfare Society (AGWS)
Die AGWS unterstützt Australier mit deutsch-sprachiger Familienherkunft. Die AGWS organisiert regelmäßige Treffen und Ausflüge und unterstützt damit die Bildung von Netzwerken und Freundschaften, um Einsamkeit und Isolation vor allem im Alter zu verhindern. Es können auch Besuche organisiert werden, wenn eine Teilnahme an den Treffen nicht möglich ist. Zudem kann die AGWS Lebensbescheinigungen bestätigen und allgemeine Informationen zu Rentenangelegenheiten geben.
Webseite der Australian-German Welfare Society
FAQ zur gesetzlichen Rente - Häufig gestellte Fragen
(Link zum Rentenservice der Deutschen Post)