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Reisepass für Antragsteller über 18 Jahre
Reisepass © Generalkonsulat Sydney
Allgemeine Hinweise
Reisedokumente und Personalausweise können nur persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Pässen oder Personalausweisen ist nicht mehr möglich. Die Herstellung erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Den bisherigen Pass oder Personalausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, sofern Sie reisen müssen und das Dokument noch gültig ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes oder Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Notwendige Unterlagen
Für die Antragstellung werden benötigt:
(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE aller Dokumente, inklusive letztem Reisepass und Wohnsitznachweis)
- Antragsformular (in Druckbuchstaben ausgefüllt)
- aktueller Adressennachweis für Australien (z.B. australischer Führerschein; Strom-, Gas-, oder Wasserrechnung; Mietvertrag)
- zwei aktuelle, biometrische Passbilder
- letzter deutscher Reisepass (entfällt bei Erstbeantragung) und eine leserliche Kopie der Lichtbildseite dieses Passes
- Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
- falls Sie nicht die australische Staatsangehörigkeit besitzen: Ein aktuelles VEVO (nicht älter als 2 Wochen)
Visa Entitlement Verification Online - bei Verheirateten: Heiratsurkunde/ Auszug aus dem Eheregister mit Vermerk des Ehenamens, falls vorhanden (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische)
- Bescheinigung über Namensänderung, falls zutreffend
- deutsche Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend
- bei Einbürgerung: ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (bei Einbürgerung vor dem 27.06.2024)
- falls zutreffend: Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten und deren Erwerb
- einen mit Ihrer Adresse versehenen, ausreichend frankierten, wasserfesten Umschlag von der Australia Post (vorzugsweise Express Post Platinum, Express Post mit Unterschrift oder Parcel Post mit Unterschrift) außer der Pass wird direkt bei der Auslandsvertretung. Papierumschläge jeglicher Art sind aufgrund des Risikos, beim Transport beschädigt zu werden, für den Passversand ungeeignet. Bitte beachten Sie, dass die deutschen Auslandsvertretungen keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen bei Übersendung mit der Post oder einem Kurierdienst übernehmen.
- Abmeldebestätigung aus Deutschland (nur nötig wenn im letzten deutschen Reisepass noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
- Deutsche die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben müssen sich i.d.R. am letzten innerdeutschen Wohnort abmelden. Einzelheiten regeln die Meldegesetze der Bundesländer.
- Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein oder der zuletzt geführte Pass noch einen innerdeutschen Wohnsitz aufweisen, nehmen Sie bitte zur Vermeidung von Verzögerungen und Mehrkosten rechtzeitig vor der Passbeantragung Kontakt mit Ihrer Meldebehörde in Deutschland auf, klären Sie Ihren Meldestatus und legen Sie eine aktuelle Melde- oder Abmeldebescheinigung vor. Bitte teilen Sie der Meldebehörde mit, dass Sie diese Bescheinigung für die Beantragung des Reisepasses unbedingt benötigen!
- Sofern die Anmeldung in Deutschland zu Recht fortbesteht, wird bei Passbeantragung im Ausland dann eine Unzuständigkeitsgebühr fällig!
Erstpass
Falls Sie das erste Mal einen deutschen Reisepass beantragen werden bei Antragstellung benötigt:
(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE aller Dokumente)
- deutsche Reisepässe des deutschen Vorfahrens
- Geburtsurkunde der Eltern (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
- falls zutreffend, Heiratsurkunde der Eltern (Bei Eheschließung in Australien „registered marriage certificate“ - ausgestellt vom Registry of Births, Deaths and Marriages)
- falls zutreffend, Ihre (australische) Einbürgerungsurkunde, sowie Einbürgerungsurkunden der deutschen Vorfahren
- falls zutreffend, Nachweis von Australia Immigration Department, dass eine Einbürgerung in Australien nicht erfolgte; oder aktuelles VEVO
- falls zutreffend, Urkunde des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach Art 3 RuStAÄndG von 1974)
In Einzelfällen können weitere Unterlagen oder auch Echtheitsnachweise (z.B. Apostille, Legalisation, Urkundenüberprüfungsverfahren) verlangt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit für Anträge auf biometrische Reisepässe liegt bei ca. 6-8 Wochen.
Die Bearbeitungszeit für Anträge auf biometrische Reisepässe mit Expresszulage liegt bei ca. 3-4 Wochen.
Bitte beachten Sie: Diese Angaben sind lediglich unverbindliche Prognosen. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall variieren.
Passgebühren
Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung.
| Antragsteller ab 24 Jahre | Antragsteller unter 24 Jahre | |
| Grundgebühr inkl. Zuschlag für Amtshandlung im Ausland | € 106,00 | € 73,50 |
| Zuschlag für Pass mit 48 Seiten | € 22,00 | € 22,00 |
| Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Amtsbezirk) | € 70,00 | € 37,50 |
| Zuschlag für Express-Pässe | € 32,00 | € 32,00 |
| Vorläufiger Reisepass | € 75,00 | € 75,00 |
| Zuschlag für den vorläufigen Reisepass bei örtlicher Unzuständigkeit | € 26,00 | € 26,00 |
| Annahme und Weiterleitung des Antrags durch einen Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin | € 102,00 | € 102,00 |
Antragsformular / Infos zum Passfoto
Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und die rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen, das Gesicht darf nicht kleiner als 32 mm (1 ¼ inch) und nicht größer…