Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Todesfälle deutscher Staatsangehöriger
brennende Kerzen, © colourbox
Informationen zu Todesfällen deutscher Staatsangehöriger
Ein Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Dennoch müssen unmittelbar nach dem Versterben des geliebten Menschen viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Ein Todesfall im Ausland kann zudem eine Vielzahl von kompliziert anmutenden Formalitäten mit sich bringen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einige praktische Hinweise geben, die Ihnen einen ersten Überblick bei Sterbefällen von Deutschen in Australien verschaffen sollen. Für ergänzende Auskünfte und offene Fragen steht Ihnen das Generalkonsulat Sydney selbstverständlich auch telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Grundsätzliches
Der/Die Verstorbene hatte sich vor dem Auslandsaufenthalt für den Sterbefall versichert:
In diesem Fall übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Australien oder für den Rücktransport des Leichnams/der Urne nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Hierzu beauftragt die Versicherungsgesellschaft ein Bestattungsunternehmen.
Als Angehörige müssen Sie jedoch der Versicherung mitteilen, welche Wünsche Sie betreffend eine Überführung und/oder Bestattung haben.
Möglich wäre eine Sarg-Bestattung in Australien oder eine Kremierung mit anschließender Urnenbeisetzung in Australien.
Oder wünschen Sie eine Überführung des Leichnams nach Deutschland mit anschließender Sarg- oder Urnenbeisetzung?
Gleichzeitig empfiehlt es sich, möglichst umgehend den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme mit dem Versicherer abzuklären.
Sie sollten sich daher so schnell wie möglich mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen, um diese Fragen zu klären. Die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens und alle weiteren Formalitäten wird dann in der Regel die Versicherungsgesellschaft übernehmen.
Der/die Verstorbene war für den Sterbefall im Ausland nicht versichert:
Angehörige, die nicht auf einen Versicherer zurückgreifen können, müssen das Bestattungsinstitut eigenständig kontaktieren und den Auftrag zur Bestattung erteilen.
Für eine Überführung und Beisetzung in Deutschland muss auch ein deutsches Bestattungsinstitut beauftragt werden.
Es empfiehlt sich in diesen Fällen zuerst eine Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsunternehmen in Deutschland, da diese manchmal bereits über Kontakte zu Bestattungsinstituten in Australien verfügen und dann ein Partnerunternehmen empfehlen können. Suchen Sie am besten nach einem Bestatter, der Erfahrung mit internationalen Überführungen hat.
Sollten Sie eine Rückführung Ihres/Ihrer verstorbenen Angehörigen nach Deutschland wünschen, setzt sich das örtliche Bestattungsunternehmen in der Regel mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Verbindung (oder umgekehrt) und klärt mit diesem die Transportmodalitäten direkt ab. Auch hier empfiehlt es sich, vor Auftragserteilung ein detailliertes Gesamtangebot einzuholen, das alle Kosten (inkl. der Kosten im Ausland, der Überführung und der Beisetzung in Deutschland) enthält.
Hinweise zur Suche eines Bestattungsunternehmens finden Sie am Ende dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass nicht bei allen Bestattungsinstituten Fremdsprachen-, insbesondere Deutschkenntnisse vorhanden sind.
Die entstehenden Bestattungskosten werden im Regelfall von Ihnen getragen werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich in jedem Fall vor Auftragserteilung ein detailliertes Angebot vorlegen zu lassen, um den Kostenrahmen vorab einschätzen zu können.
Zur Orientierung können folgende Informationen zu den verschiedenen Optionen gegeben werden:
- Leichenüberführung (Kosten ca. 7.000 bis 8.000 EUR)
- Einäscherung mit anschließender Urnenüberführung (Kosten ca. 4.000 EUR)
- Einäscherung mit anschließender örtlicher Beisetzung der Urne (Kosten ca. 3.500 EUR)
- Ortsbestattung in Australien (Kosten ca. 5.000 EUR zzgl. evtl. Kosten für Kauf Grabfläche)
Sterbeurkunden
Die australische Sterbeurkunde wird in der Regel von dem von Ihnen oder der Versicherung beauftragten Bestattungsinstitut besorgt. Das Bestattungsunternehmen wird hierzu voraussichtlich folgende Informationen von Ihnen abfragen:
Name des/der Verstorbenen, letzte Wohnadresse, Beruf, Familienstand, Name und Beruf des Vaters und Name und Beruf der Mutter.
Überführung von Sarg oder Urne nach Deutschland
Die meisten Bestattungsunternehmen in Australien können Überführungen von Särgen/Urnen ins Ausland vornehmen. Auch wenn das Bestattungsunternehmen ggf. erst auf die Freigabe des Leichnams durch die Gerichtsmedizin warten muss, kann es bereits im Vorfeld beraten und alle Dokumente vorbereiten.
Eine Überführung des Leichnams/der Urne nach Deutschland erfolgt auf dem Luftweg.
In den meisten Fällen wird zunächst eine gerichtsmedizinische Untersuchung vom zuständigen Gerichtsmediziner („Coroner“) angeordnet. Erst danach erfolgt eine Freigabe des Leichnams. Vom Todeszeitpunkt bis zum Eintreffen von Urne oder Sarg in Deutschland vergehen daher oft mehr als 14 Tage. Liegt eventuell Fremdverschulden (z.B. bei Autounfällen) vor, findet der Bericht des Gerichtsmediziners Eingang in den sog. „Coroner's Report“, welcher auch alle weiteren Umstände (Zeugenaussagen, Polizeiprotokoll) umfasst. Das Ergebnis des „Coroner’s Report“ liegt oft erst nach 2-3 Jahren vor.
Ggf. ist für die Durchführung der Autopsie zunächst die Zustimmung der Angehörigen einzuholen. Allerdings kann der Gerichtsmediziner die Autopsie auch gegen den Willen der Angehörigen anordnen. Mit entsprechenden Verzögerungen bis zur Freigabe des Leichnams und der Organisation des Rücktransports ist in solchen Fällen zu rechnen.
Ein Bestattungstermin in Deutschland sollte daher erst anberaumt werden, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen vor Ort in Verbindung mit dem in Deutschland beauftragten Bestattungsunternehmen die Überführungsdaten bestätigt hat.
Es ist auf jeden Fall ratsam, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen, da es in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt ist, Verstorbene oder Urnen mit der Asche Verstorbener ohne Mitwirkung eines Bestattungsunternehmens zu befördern. Die Überführungsformalitäten innerhalb Deutschlands sind in den einzelnen Bundesländern und teilweise sogar in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt (Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen). Es ist deshalb von Vorteil, wenn bereits ein Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen besteht und man diesen bei der Ankunft vorzeigen kann.
Sollte die Urne nicht im Handgepäck transportiert werden, ist die Ankunft der Urne dem deutschen Bestattungsunternehmen zu avisieren. Als Empfänger kann nur ein Bestattungsunternehmen (städtisch, oder private Pietät) fungieren, die Kontaktdaten (Anschrift und Telefonnummer) des Bestattungsunternehmens sollten aus den Transportpapieren hervorgehen.
Beisetzung in Australien
Die Ausgestaltung einer örtlichen Beisetzung ist mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu klären.
Deutsche Geistliche verschiedener Konfessionen sind in Australien tätig und stehen auch für religiöse Trauerfeiern zur Verfügung. Information hierüber finden Sie unter:
Deutschsprachige Katholische Gemeinde Sydney
112 Edwin Street North
Croyden NSW 2132
Telefon: +61 2 9716 9021
Mobil: +61 458 762 778
E-Mail: mail@dkg-sydney.org.au
Webseite: www.dkg-sydney.com
Deutsche evangelisch-lutherische Kirche Sydney
25 Lancaster Avenue
St Ives NSW 2075
Telefon: +61 2 7900 5798
Mobil: +61 450 046 510
E-Mail: pastor@kirche-sydney.org.au
Webseite: www.kirche-sydney.org.au
Kleidung und persönliche Gegenstände
Persönliche Gegenstände, die der/die Verstorbene zum Todeszeitpunkt bei sich hatte, werden entweder den vor Ort befindlichen Angehörigen ausgehändigt oder an die Polizei übergeben. Bei einer Überführung nach Deutschland kann in der Regel mit dem beauftragen Bestattungsunternehmen die Übersendung der persönlichen Gegenstände nach Deutschland abgesprochen werden.
Anreise von Angehörigen
Es ist nicht erforderlich, dass Angehörige des/der Verstorbenen zur Abwicklung der Bestattungsformalitäten persönlich nach Australien reisen. Ansässige Unternehmen erledigen in der Regel zuverlässig alle Überführungs- oder Beisetzungsformalitäten.
Informationen zur Todesursache/Umständen des Todes
Informationen zum Todesfall werden in der Regel erst nach Abschluss der gerichtsmedizinischen Untersuchung herausgegeben. Die australischen Behörden geben entsprechende Informationen weder an die Angehörigen noch an die deutschen Auslandsvertretungen heraus bis die Voruntersuchung abgeschlossen ist. Dies kann mehrere Monate, in komplizierten Fällen auch Jahre dauern.
Nachlassfürsorge
War der/die Verstorbene in Australien ansässig und hinterlässt keine Anweisungen hinsichtlich seines/ihres Nachlasses, ist es ggf. ratsam diesbezüglich ein in Australien ansässiges Rechtsanwaltsbüro zu beauftragen. Eine Liste mit - auch deutschsprachigen - Anwälten finden Sie hier.
In Australien wird in der Regel ein Nachlassverwalter (executor) eingesetzt. Mit dieser Aufgabe können auch staatliche Vermögensverwalter, der sogenannte „Public Trustee“, betraut werden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Bundesstaaten, die auf der folgenden Webseite aufgelistet sind:
www.publictrusteeaustralia.com
Bestattungsunternehmen in Australien
Über die Webseiten www.afda.org.au und www.nfda.com.au kann nach registrierten Bestattungsinstituten in ganz Australien gesucht werden.
Alternativ kann für den Bundesstaat New South Wales unter dem Link www.fdansw.com.au eine Liste registrierter Bestattungsunternehmen angezeigt werden.
Haftungsausschluss
Diese Angaben beruhen auf den deutschen Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Weitere Informationen
Informationen zu Todesfällen deutscher Staatsangehöriger in Australien