Amtsbezirk: Australien, Nauru, Papua-Neuguinea, Salomonen und Vanuatu
Konsularischer Zuständigkeitsbereich: Das Gebiet der australischen Bundeshauptstadt (Australian Capital Territory - ACT).
Konsularische Dienstleistungen: Das Angebot konsularischer Dienstleistungen der Botschaft Canberra ist eingeschränkt.
Angeboten werden folgende Dienstleistungen: Ausstellung von Pässen und Personalausweisen, Namenserklärungen, Anträge auf Nachbeurkundung von Auslandsgeburten und Auslandseheschließungen, Unterschriftsbeglaubigungen (z.B. auf Genehmigungserklärungen bei Grundstücksgeschäften, zur Beantragung von Führungszeugnissen, für Erbausschlagungen), Beglaubigung von Fotokopien, Lebensbescheinigungen (für Renten aus Deutschland).
Das Generalkonsulat Sydney ist zuständig für alle anderen konsularischen Auskünfte und Dienstleistungen wie Fragen der Staatsangehörigkeit (z.B. Beibehaltungsgenehmigungen, Einbürgerungen), familienrechtliche Fragen (z.B. Vaterschaftsanerkennungen) und Fragen des Erbrechts sowie nationale Visa für Deutschland.