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Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 vom Ausland aus

29.11.2024 - Artikel

Unabhängig vom Zeitpunkt der Wahl des 21. Bundestags haben die Vorbereitungen dafür bereits begonnen. Bereits jetzt können im Ausland dauerhaft lebende Deutsche Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Eine frühzeitige Beantragung wird dringend empfohlen.

Wie Sie der Berichterstattung aus Deutschland entnehmen konnten, finden voraussichtlich am 23. Februar 2025 vorgezogene Wahlen zum Deutschen Bundestag statt.

Können Sie wählen?

Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen an den Wahlen teilnehmen. Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Aufgrund der Entfernung zu Deutschland und der langen Postlaufzeiten, gestaltet sich die praktische Teilnahme aber oft schwierig. Die Botschaft in Canberra und das Generalkonsulat in Sydney möchten alles tun, um Sie bei der rechtzeitigen Stimmabgabe zu unterstützen.

Eintragung in das Wählerverzeichnis - ab sofort!

Damit Sie überhaupt an der Wahl teilnehmen können, müssen Sie sich zunächst in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wir empfehlen den Antrag möglichst frühzeitig an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldeadresse des Hauptwohnsitzes) zu senden.

Dies kann auch schon jetzt erfolgen! Das Formular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

NEU: In vielen Fällen kann der Antrag nun auch als Scan per E-Mail oder per Fax an das zuständige Wahlamt übersandt werden.

Wie kommen die Briefwahlunterlagen nach Australien?

Die Briefwahlunterlagen werden von Ihrer zuständigen Gemeindebehörde an Ihre Postanschrift in Australien übersandt.

Auf dem Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis können Sie unter Ziffer 11 aber auch eine andere Versandanschrift als Ihre Wohnanschrift in Australien angeben. Wenn Sie die Wahlunterlagen in der Botschaft Canberra oder im Generalkonsulat Sydney persönlich (!) abholen möchten, können Sie im Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis folgende Adresse angeben:

Ihr Name (bspw. Max Mustermann)
AV Sydney
Kurstraße 36
10117 Berlin

ODER

Ihr Name (bspw. Max Mustermann)
AV Canberra
Kurstraße 36
10117 Berlin

Die Unterlagen werden dann mit der sogenannten Diplomatischen Post aus Deutschland nach Australien übersandt.

Bitte beachten Sie: Die Auslandsvertretung legt die Sendungen zur Abholung durch die Wahlberechtigten bereit, leiten sie jedoch nicht im Gastland an Sie weiter.

Wenn Sie eine Weiterleitung innerhalb Australiens wünschen, senden Sie uns bitte einen frankierten Rückumschlag mit Ihrer Adresse zu, sowie einen Zettel mit Ihrem vollständigen Namen sowie einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und dem Hinweis „Bundestagswahl 2025“.
Damit überhaupt eine Chance besteht, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen, sollte dies ein Express- oder Priority-Umschlag sein.

Rücksendung der Wahlunterlagen nach Deutschland

Sie können Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen auch über die Diplomatische Post zurück nach Deutschland schicken. Die Transportzeit der Diplomatischen Post dauert ca. eine Woche. Hinzu kommt die Postlaufzeit von Berlin zu Ihrem jeweiligen Wahlamt in Deutschland. Damit Ihre Stimme rechtzeitig bei Ihrem Wahlamt ankommt, müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens Montag, dem 17. Februar 2025 um 12:00 Uhr beim Generalkonsulat Sydney, oder bis spätestens Mittwoch, dem 14. Februar 2025 um 13:00 Uhr bei der Botschaft Canberra ankommen. Sie können die Unterlagen persönlich abgeben, oder per Post innerhalb Australiens übersenden.

Keine Garantie für Postlaufzeiten etc.

Wir sind uns der äußerst knappen Fristsetzung der Bundeswahlleiterin bewusst und werden alles versuchen, um Ihre Stimme rechtzeitig nach Deutschland zu bekommen. Wir können jedoch keine Garantie für Postlaufzeiten etc. übernehmen. Es steht Ihnen frei, den aus Ihrer Sicht erfolgversprechendsten Versandweg zu wählen.

Bei jeder Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung ist nicht möglich. Entsprechende Nachfragen oder Beschwerden werden vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet.

Der Kurierweg ist nicht unbedingt schneller als kommerzielle Post- oder Kurierdienste. Die Entscheidung den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt daher alleine bei Ihnen.

Warum kann die Auslandsvertretung nicht einfach Wahlunterlagen ausgeben?

Das deutsche Wahlsystem basiert auf 299 Wahlkreisen. Jeder Wahlkreis hat einen anderen Stimmzettel, weil in jedem Wahlkreis andere Direktkandidaten zur Wahl stehen. Abhängig von Ihrer letzten deutschen Meldebehörde wählen Sie mit dem jeweils dort geltenden Stimmzettel.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 aus dem Ausland finden Sie hier.

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