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Reisepass für Antragsteller über 18 Jahre

Artikel

Allgemeine Hinweise

Europapässe (biometrische Reisepässe) und Personalausweise können wegen der erforderlichen Abnahme von Fingerabdrücken nur noch persönlich beantragt werden. Eine Verlängerung von Pässen oder Personalausweisen ist nicht mehr möglich. Der Druck erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Den bisherigen Pass oder Personalausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, sofern Sie reisen müssen und das Dokument noch gültig ist.

Die Gültigkeitsdauer des Passes oder Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Notwendige Unterlagen

Für die Antragstellung werden benötigt:

(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE aller Dokumente, inklusive letztem Reisepass und Wohnsitznachweis)

  • Antragsformular (in Druckbuchstaben ausgefüllt)
  • letzter deutscher Reisepass (entfällt bei Erstbeantragung) und eine leserliche Kopie der Datenseite dieses Passes
  • Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde/ Auszug aus dem Eheregister mit Vermerk des Ehenamens, falls vorhanden (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische)
  • Bescheinigung über Namensänderung, falls zutreffend
  • deutsche Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend
  • bei Einbürgerung im Ausland: ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • falls zutreffend: Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten und deren Erwerb
  • falls Sie nicht die australische Staatsangehörigkeit besitzen: Ein aktuelles VEVO (nicht älter als 2 Wochen)
    Visa Entitlement Verification Online
  • aktueller Adressennachweis für Australien (z.B. australischer Führerschein; Strom-, Gas-, oder Wasserrechnung; Mietvertrag)
  • zwei aktuelle, biometrische Passbilder
  • einen mit Ihrer Adresse versehenen, ausreichend frankierten, wasserfesten Umschlag von der Australia Post (vorzugsweise Express Post Platinum, Express Post mit Unterschrift oder Parcel Post mit Unterschrift) außer der Pass wird direkt am Generalkonsulat Sydney bzw. in der Botschaft Canberra abgeholt. Papierumschläge jeglicher Art sind aufgrund des Risikos, beim Transport beschädigt zu werden, für den Passversand ungeeignet. Bitte beachten Sie, dass die deutschen Auslandsvertretungen keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen bei Übersendung mit der Post oder einem Kurierdienst übernehmen.
  • Abmeldebestätigung aus Deutschland (nur nötig wenn im letzten deutschen Reisepass noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist)

Falls Sie das erste Mal einen deutschen Reisepass beantragen, und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben haben, werden bei Antragstellung benötigt:

(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE aller Dokumente, inklusive letztem Reisepass und Wohnsitznachweis)

  • deutsche Reisepässe des deutschen Vorfahrens
  • falls zutreffend, Heiratsurkunde der Eltern (Bei Eheschließung in Australien „registered marriage certificate“ - ausgestellt vom Registry of Births, Deaths and Marriages)
  • falls zutreffend, Ihre (australische) Einbürgerungsurkunde, sowie Einbürgerungsurkunden der deutschen Vorfahren
  • falls zutreffend, Nachweis von Australia Immigration Department, dass eine Einbürgerung in Australien nicht erfolgte; oder aktuelles VEVO
  • falls zutreffend, Urkunde des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach Art 3 RuStAÄndG von 1974)

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist. Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Passgebühren

Für die Annahme und Weiterleitung von Anträgen im Passverfahren durch einen Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin an die übergeordnete Auslandsvertretung werden zusätzlich zu den Passgebühren Gebühren in Höhe von 78,63 EUR pro Antrag erhoben.

Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung


Antragsteller ab 24 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Grundgebühr inkl. Zuschlag für Amtshandlung im Ausland
€ 101,00
€ 68,50
Zuschlag für Pass mit 48 Seiten
€ 22,00
€ 22,00
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Amtsbezirk)
€ 70,00
€ 37,50

Zuschlag für Express-Pässe

€ 32,00
€ 32,00
Vorläufiger Reisepass
€ 70,00
€ 70,00
Zuschlag für den vorläufigen Reisepass bei örtlicher Unzuständigkeit
€ 26,00

€ 26,00

Annahme und Weiterleitung des Antrags durch einen Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin
€ 78,63
€ 78,63


Antragsformular / Infos zum Passfoto

Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und die rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen, das Gesicht darf nicht kleiner als 32 mm (1 ¼ inch) und nicht größer…

Passfotos

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