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Reisen mit minderjährigen Kindern

Reisen mit Minderjährigen

Reisen mit Minderjährigen, © Colourbox.de

Artikel

Minderjährige Kinder, die nach Deutschland einreisen oder ausreisen möchten, müssen beim Grenzübertritt einen gültigen Reisepass vorlegen.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 aufgrund europäischer Vorgaben ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

  • Personalien zum Minderjährigen
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
  • Reiseroute
  • Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

Beispiel für eine Einverständniserklärung (in Englisch): Consent letter for children travelling abroad

Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.
Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundespolizei und auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

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