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Wichtige Informationen zur Beantragung eines Personalausweises

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Allgemeine Informationen

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 1. August 2021 ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip für neu ausgestellte Personalausweise europaweit verpflichtend.

Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden.

Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung während der Besucherzeiten in der Botschaft oder im Generalkonsulat gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von mind. 6 bis 8 Wochen

Sie erhalten Ihren Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (außer Antragsteller sind bei Beantragung jünger als 16 Jahre). Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Infobroschüre für Bürger/innen zur Online-Ausweisfunktion auf dem Personalausweisportal durch.

Die Möglichkeit, den Personalausweis wahlweise mit ein- oder ausgeschalter Online-Funktion zu erhalten, entfällt. Personalausweise werden ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben. Es ist nicht mehr zulässig, die Online-Funktion zu deaktivieren.

Sie müssen bei Antragstellung erklären, dass Sie diese Infobroschüre gelesen haben.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN).

Die Neusetzung/ Änderung der PIN können Sie auch an Ihrem eigenen käuflich erworbenen Lesegerät zu Hause oder aber mit der AusweipApp2 des Bundes auf Ihrem Smartphone durchführen.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Diesen sollten Sie sicher aufbewahren.

Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in Australien, können Sie den PIN-Brief direkt an Ihre Auslandsadresse schicken lassen.

Abholung

Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden,

  • wenn Sie der Pass-/ Personalausweisstelle des Generalkonsulats Sydney gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben (entfällt für Antragsteller unter 16 Jahre) .
    Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes

Bitte buchen Sie für die Abholung online einen Termin. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit.

Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Personalausweises

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihren Personalausweis als Einschreiben an Ihre Anschrift übersenden zu lassen. Hierfür bringen Sie bitte zur Antragstellung einen auf Ihre Anschrift adressierten und frankierten pre-paid Umschlag mit.

Weitere Informationen

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