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Personalausweis für Antragsteller über 16 Jahre

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Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung während der Besucherzeiten in der Botschaft oder im Generalkonsulat gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von max. 6 bis 8 Wochen.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten bantragt werden.

Für die Antragstellung werden benötigt:

(Dokumente im Original sowie jeweils eine Kopie)

  • In Druckbuchstaben ausgefüllter Antrag
  • alter Personalausweis (wenn vorhanden)
  • Reisepass
  • Aktueller VEVO-Auszug (nicht älter als 2 Wochen)
    Visa Entitlement Verification Online
  • Geburtsurkunde (mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische, falls im Ausland geboren)
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (bei Zuzug aus Deutschland oder wenn der deutsche Wohnort noch im Pass steht)
  • Heiratsurkunde bei Verheirateten/ Auszug aus dem Familienbuch
  • Bescheinigung über die Namensänderung bei Heirat im Ausland, wenn zutreffend
  • deutsche Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend
  • bei Einbürgerung im Ausland: ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • falls zutreffend: Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten und deren Erwerb
  • Promotionsurkunde, falls Eintrag Doktortitel gewünscht
  • Adressnachweis für Australien (zb australischer Führerschein)
  • 2 gleiche, aktuelle biometrietaugliche Passbilder
  • Einen mit Ihrer Adresse versehenen, pre-paid Rückumschlag (bei jedem Postamt erhältlich), falls Rücksendung per Post gewünscht. Die deutschen Auslandsvertretungen übernehmen keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen bei Übersendung mit der Post oder einem Kurierdienst.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist. Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden!

Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Antragsformular

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