Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nachbeurkundung eines Todesfalls im Ausland

Artikel

Allgemeine Hinweise

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland stirbt, so kann der Todesfall in Deutschland nachbeurkundet werden, um eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung eines Sterbefalles besteht nicht.

Wenn Sie einen Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalles abgeben möchten, buchen Sie bitte einen Termin.

Terminvereinbarung

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind ausschließlich

  • der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner
  • die Kinder und Eltern der verstorbenen Person.

Vorzulegende Unterlagen

Folgende Dokumente müssen im Original zum Termin mitgebracht werden:

  • Ausgefülltes Formular für die Beantragung der Nachbeurkundung des Sterbefalles (bitte gut leserlich mit dem Computer oder in Blockschrift ausfüllen, noch nicht unterschreiben!)
  • ausländische Sterbeurkunde
  • Reisepass des Verstorbenen, sowie falls zutreffend, Melde- oder Abmeldebescheinigung
  • Reisepass des Antragstellers
  • bei ledigen Verstorbenen: Die Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • bei verheirateten Verstorbenen: Die Heiratsurkunde des Verstorbenen bzw. Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
  • bei Eheauflösung/Auflösung der Lebenspartnerschaft usw. außerdem die Sterbeurkunde des Ehegatten, der rechtskräftige Todeserklärungsbeschluss betr. den Ehegatten, das rechtskräftige Scheidungsurteil, Nachweis über Auflösung der Lebenspartnerschaft usw

Bitte haben Sie Verständnis, dass im Laufe des Verfahrens je nach Fallkonstellation und zuständigem innerdeutschen Standesamt die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann.

Gebühren

Für das Standesamt müssen Ihre Unterschriften auf dem Antragsformular, sowie die Kopien Ihrer Dokumente beglaubigt werden. Diese Beglaubigungen können nur von einer deutschen Auslandsvertretungen (auch Honorarkonsuln) vorgenommen werden.

Die Gebühren für die Beglaubigung Ihrer Unterschriften bei der Auslandsvertretung betragen 56,43 EUR. Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung (inklusive Fertigung der Kopien) hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel wird, wenn möglich, eine Sammelbeglaubigung gemacht, die zwischen 24,26 EUR (Botschaft Canberra) und 24,83 EUR (Generalkonsulat Sydney und alle Honorarkonsuln/Honorarkonsulinnen) beträgt.

Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung

Beim zuständigen Standesamt in Deutschland fallen Gebühren für die Nachbeurkundung des Sterbefalles sowie die Ausstellung von deutschen Sterbeurkunden an. Diese Gebühren unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des zuständigen Standesamtes und sind unter Umständen auch fallabhängig. Mit einem Betrag zwischen 60 Euro und 100 Euro für die Nachbeurkundung und ca. 10 - 15 Euro pro Urkunde für das Standesamt müssen Sie jedoch rechnen.

Das Standesamt wird in der Regel zunächst eine Zahlungsaufforderung über die Gebühren zusenden, bevor mit der Bearbeitung begonnen wird. Die Gebühren für das Standesamt können nicht über die deutsche Auslandsvertretung eingezahlt werden, sondern müssen direkt beim Standesamt beglichen werden (durch Überweisung aus Australien oder über Verwandte/Freunde in Deutschland). Sie werden zu gegebener Zeit per Email benachrichtigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten für Nachbeurkundungen eines Sterbefalles sind von Standesamt zu Standesamt verschieden, können aber beträchtlich sein. Wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von mindestens ein bis zwei Jahren. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten und können die Verfahrensdauer auch nicht vorhersagen.

Formular und Information zum Datenschutz

Bitte füllen Sie das Formular gut leserlich mit dem Computer oder in Blockschrift aus und unterschreiben es noch nicht.

nach oben