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Nichterwerb bei Geburt im Ausland

EU-Richtlinie - Reisepass für Kinder

According to the European directive, children must have their own travel documents from the date of June, 27, 2012, when traveling abroad. This can be a passport or a so-called children's ID card, which can replace a passport within the EU. (CTK Photo/Martin Sterba) *PERSONAL DATA ARE RETOUCHED, MODEL RELEASED, MR*, © CTK

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Die zweite, ab 2000 im Ausland geborene Generation erhält nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern selbst nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren waren, werden nur durch rechtzeitige Geburtsregistrierung innerhalb eines Jahres deutsch.

Wer ist betroffen?

Ihr Kind erwirbt nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Sie (der einzige deutsche Elternteil oder beide deutschen Elternteile) nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden und
  • Ihr Kind im Ausland geboren wird und
  • Sie (der einzige deutsche Elternteil oder beide deutschen Elternteile) zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (ein bloßer Meldewohnsitz ist irrelevant) und
  • Ihr Kind automatisch durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt.

Die Informationen zum Thema Generationenschnitt finden Sie außerdem in unserem Merkblatt.

Wie erhält mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?

Sie, als sorgeberechtigte Eltern, müssen innerhalb eines Jahres nach Geburt Ihres Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister stellen. Ihr Kind erwirbt dann rückwirkend ab Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Beispiel

Das deutsche Ehepaar Anna und Bernd Müller zieht nach Australien. Am 01.02.2000 wird ihre Tochter Clara geboren. Im Jahr 2020 heiratet Clara den australischen Staatsangehörigen David und der gemeinsame Sohn Emil kommt am 23.05.2023 in Sydney zur Welt. Obwohl seine Mutter deutsche Staatsangehörige ist, erwirbt Emil nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Damit Emil die deutsche Staatsangehörigkeit, muss bis 22.05.2024 (innerhalb eines Jahres) ein Antrag auf Beurkundung der Geburt gestellt werden.

Auch wenn Clara zwischenzeitlich in Deutschland gelebt hätte, würde dies keinen Unterschied machen, da sie und ihr Sohn nach dem 31. Januar 1999 im Ausland geboren sind.


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