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Staatsangehörigkeitsausweis

Certificate of citizenship

Certificates of citizenship, © German Consulate General Sydney

Artikel

Sie möchten verbindlich klären, ob Sie deutsch sind? Oder Ihre Staatsangehörigkeit konnte nicht abschließend durch das Generalkonsulat geklärt werden und Sie wurden gebeten, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen?

Finden Sie hier heraus, was ein Staatsangehörigkeitsausweis ist und wie Sie den Antrag dafür stellen.

Was ist das?

Die Durchführung eines so genannten Feststellungsverfahren kann in Fällen erforderlich sein, in denen das (Weiter-) Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit unklar ist oder nicht ausreichend nachgewiesen werden kann.

Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird Ihre Staatsangehörigkeit geprüft. Sollte Ihre Staatsangehörigkeit bestätigt werden, wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Dieser bestätigt und beweist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Auf Grundlage eines Staatsangehörigkeitsausweises kann auch ein deutscher Reisepass ausgestellt werden.

„Bin ich deutsch?“

Sie möchten herausfinden, ob Sie deutsch sind und wünschen eine erste Einschätzung zu Ihrer Staatsangehörigkeit? Oder suchen nach allgemeinen Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit? Bitte finden Sie weitere Informationen hier

Wie beantrage ich einen Staatsangehörigkeitsausweis?

Für Anträge aus dem Ausland ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Sie können Ihren Antrag gerne über das Generalkonsulat Sydney einreichen.

  1. Lesen Sie die Informationen des BVA zum Ablauf und zu den benötigten Unterlagen.
  2. Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen. Sollten Ihnen Dokumente fehlen, beantragen Sie diese bitte bei den entsprechenden Stellen. Informationen zu Einbürgerungen in Australien können Sie über die National Archives in Canberra und/oder das Australian Immigration Department erhalten.
    Bitte beachten Sie, dass Nachforschungen und Beschaffungen von weiteren Dokumenten in Ihrer Verantwortung liegen. Das Generalkonsulat kann diese nicht für Sie durchführen.
  3. Füllen Sie das Antragsformular und alle erforderlichen Anlagen V (für alle Vorfahren) vollständig aus. Alle Antragsteller müssen einen eigenständigen Antrag ausfüllen. Für Kinder unter 16 Jahren müssen alle Sorgeberechtigten den Antrag unterschreiben.
  4. Persönliche Abgabe: Beantragen Sie online einen Termin für den Bereich konsularische Angelegenheiten und bringen Sie zu Ihrem Termin alle Unterlagen im Original mit.
    ODER
    Postalische Abgabe: Senden Sie Ihren vollständigen Antrag mit zweifacher Ausfertigung der Unterlagen per Post an das deutsche Generalkonsulat Sydney (17/100 William Street, Woolloomooloo NSW 2011).
    Bitte senden Sie keine Originale, sondern beglaubigte Kopien. Beglaubigte Kopien werden nur akzeptiert, wenn diese von australischen Notary Publics, der australischen Polizei oder unseren Honorarkonsuln und -konsulinnen in Australien ausgestellt wurden.
    Bitte senden Sie uns Ihren Antrag nicht per E-Mail.

Ihr Antrag wird zur Bearbeitung zum BVA weitergeleitet.

Datenschutzrechtliche Hinweise in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit hat. Sachstandsanfragen beschleunigen die Bearbeitung Ihres Antrags nicht.

Gebühren

Informationen zu den Gebühren des BVA finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Ablehnung Gebühren anfallen.

Die Gebühr ist nach Abschluss des Verfahrens direkt an das BVA zu zahlen. Sie werden hierzu entsprechend durch das Generalkonsulat informiert.

Die Dienstleistung des Generalkonsulats ist gebührenfrei.

Negativbescheinigung

Wenn Sie im Ausland leben und eine Bescheinigung benötigen, dass Sie nicht deutsch sind, können Sie eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen. Das BVA prüft dann Ihre Staatsangehörigkeit und kann Ihnen ggf. eine Negativbescheinigung ausstellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier

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