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Vornamensortierung

Stempelrondell mit Holzstempeln im Büro

Stempelrondell mit Holzstempeln im Büro © picture alliance / imageBROKER

Artikel

Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern können.

Seit dem 01. November 2018 ist es möglich, die Reihenfolge der Vornamen (Vornamensortierung), welche in der Regel durch die Eltern bei Beurkundung einer Geburt bestimmt wurde, neu festzulegen/zu ändern. Es ist jedoch weiterhin nicht möglich, die Schreibweise der Vornamen zu ändern, weitere Vornamen hinzuzufügen oder einzelne Vornamen wegzulassen.

Zur Änderung der Reihenfolge bedarf es einer Erklärung des Namensträgers, welche dem zuständigen Standesamt vorgelegt werden muss.

Zur Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt zuständig, welches das Geburtenregister für die Person führt, deren Vornamen neu sortiert werden sollen. Ist die Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, welches das Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Notwendige Unterlagen (im Original)

  • Ausgefülltes Antragsformular für die Sortierung von Vornamen (bitte gut leserlich mit dem Computer oder in Blockschrift ausfüllen, noch nicht unterschreiben!)
  • Gültiger Reisepass (oder deutscher Personalausweis)
  • Nachweis des Aufenthaltsstatus in Australien (falls Sie nicht auch die australische Staatsangehörigkeit besitzen) durch VEVO (dieses sollte bei Antragstellung nicht älter als 2 Wochen sein)
  • Geburtsurkunde
  • deutsche Eheurkunde, falls zutreffend
  • Wohnsitznachweis für Australien (z.B. australischer Führerschein)
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland oder eine aktuelle Meldebescheinigung vom (letzten) deutschen Wohnsitz
  • Grundsätzlich Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente (meist nicht erforderlich bei englischen oder internationalen Dokumenten, z.B. internationale mehrsprachige Geburtsurkunde)

Bitte haben Sie Verständnis, dass im Laufe des Verfahrens je nach Fallkonstellation und zuständigem innerdeutschen Standesamt die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Es wird daher empfohlen, bereits im Vorfeld mit dem zuständigen Standesamt in Deutschland Kontakt aufzunehmen.

Gebühren

Für das Standesamt müssen Ihre Unterschriften auf dem Antragsformular, sowie die Kopien Ihrer Dokumente beglaubigt werden. Diese Beglaubigungen können nur von einer deutschen Auslandsvertretung (auch Honorarkonsuln) vorgenommen werden.

Die Gebühren für die Beglaubigung Ihrer Unterschriften bei der Auslandsvertretung betragen 56,43 EUR. Die Gebühr für die Kopiebeglaubigung (inklusive Fertigung der Kopien) hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel wird, wenn möglich, eine Sammelbeglaubigung gemacht, die zwischen 24,83 EUR (Botschaft Canberra) und 26,21 EUR (Generalkonsulat Sydney und alle Honorarkonsuln/Honorarkonsulinnen) beträgt.

Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten für die Sortierung von Vornamen sind von Standesamt zu Standesamt verschieden und können von der Auslandsvertretung nicht abgeschätzt werden.

In vielen Fällen liegt die Bearbeitungszeit bei ca. drei bis sechs Monaten, in Einzelfällen auch deutlich länger. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten und können die Verfahrensdauer auch nicht vorhersagen.

Informationen zum Datenschutz

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