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Häufig gestellte Fragen zur Passbeantragung
FAQ
Das Generalkonsulat Sydney stellt Reisepässe an deutsche Staatsangehörige auf Antrag aus.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Produktionszeiten der Bundesdruckerei aufgrund hoher Antragszahlen stark erhöht haben. Derzeit muss mit einer Gesamtbearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten gerechnet werden.
Die Bearbeitungszeit für Anträge auf biometrische Reisepässe mit Expresszulage bleibt unverändert bei ca. 3-4 Wochen.
Bitte beachten Sie: Diese Angaben sind lediglich unverbindliche Prognosen. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall variieren.
Sobald dem Generalkonsulat Sydney Ihr vollständiger Antrag vorliegt, wird dieser an die Bundesdruckerei in Deutschland weitergeleitet. Dort wird Ihr neuer Reisepass in einem maschinellen Verfahren hergestellt. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei kann durch die Auslandsvertretung nicht beeinflusst werden. Bedenken Sie daher, dass Sie Ihren neuen Reisepass entsprechend rechtzeitig beantragen.
Biometrische Reisepässe sind für Antragssteller unter 24 Jahren 6 Jahre gültig, Antragssteller ab Vollendung des 24. Lebensjahres erhalten einen Reisepass mit zehnjähriger Gültigkeit.
Ein vorläufiger Reisepass ist nur 1 Jahr gültig.
Nein, Reisepässe können nicht verlängert werden. Bitte denken Sie daher daran, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres bisherigen Reisepasses einen neuen Reisepass beantragen.
In Notfällen kann Ihnen innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeitsdauer (bis zu 1 Jahr) ausgestellt werden. Die Entscheidung ob ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann liegt bei der Passstelle des Generalkonsulats.
Bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sollten Sie sich als (auch) Deutscher bei der Einreise nach Deutschland mit Ihrem deutschen Reisepass ausweisen. Für die Ausreise aus Australien und die dortige Wiedereinreise sollten Sie Ihren australischen Pass verwenden.
Bitte beschaffen Sie sich, wenn möglich, einen Polizeibericht, der die Umstände des Verlusts erläutert. In jedem Fall müssen Sie bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen neuen Reisepass beantragen.
Füllen Sie bitte die Verlustanzeige vollständig aus und reichen diese zusammen mit dem Polizeibericht bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung ein, wenn Sie den neuen Reisepass beantragen.
Die Einreise nach Deutschland ist entweder mit einem deutschen Reisepass oder mit dem Personalausweis möglich (solange diese nicht länger als ein Jahr abgelaufen sind). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline, ob man Sie dort mit dem abgelaufenen Reisepass, bzw. dem Personalausweis mitnimmt.
Falls Sie weder über einen Reisepass noch über einen Personalausweis verfügen, kann Ihnen das Generalkonsulat Sydney auf Antrag einen sog. „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Bitte beschaffen Sie sich, wenn möglich, einen Polizeibericht und füllen Sie die Verlustanzeige sowie das Antragsformular vollständig aus. Vor Ausstellung des „Reiseausweises als Passersatz“ (2 Passfotos werden benötigt) ist meist eine Rückfrage beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erforderlich. Es empfiehlt sich daher, im Reisegepäck stets eine Kopie des Reisepasses mitzuführen. Bitte beachten Sie, dass der „Reiseausweis als Passersatz“ lediglich die Rückkehr nach Deutschland ermöglicht, nicht jedoch die Weiterreise in ein Drittland.
Aufgrund der in Deutschland bestehenden „allgemeinen Meldepflicht“ muss sich jeder, der in Deutschland aus einer Wohnung auszieht, bei der Meldebehörde (d.h. beim örtlichen Einwohnermeldeamt) abmelden. Wenn der Passantragssteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt (d.h. seinen aktuellen Lebensmittelpunkt) ins Ausland verlegt, kann die für seinen neuen Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung erst dann einen neuen Reisepass ausstellen, wenn er eine Abmeldebestätigung vorlegen kann. Eine solche Abmeldebestätigung können Sie leicht beim Einwohnermeldeamt, wenn nötig auch nachträglich oder - bei Verlust der ursprünglichen - auch ein zweites Mal, beschaffen.
Bei den deutschen Auslandsvertretungen gibt es keine Meldepflicht. Falls Ihr letzter Reisepass von einer anderen Auslandsvertretung ausgestellt wurde, brauchen Sie sich daher dort natürlich auch nicht abzumelden.
Zur Beantragung Ihres neuen Reisepasses ist es nicht unbedingt erforderlich, dass Sie Ihren bisherigen Reisepass sofort im Original einreichen. Falls Sie Ihren alten Reisepass noch benötigen, können Sie zunächst auch eine beglaubigte Kopie Ihres bisherigen Reisepasses einreichen.
Sobald Ihr neuer Reisepass nach ca. 6 bis 8 Wochen Bearbeitungszeit vorliegt, werden wir Sie bitten, Ihren alten Reisepass vorzulegen. Sie erhalten dann umgehend Ihren neuen Reisepass. Ihren alten Reisepass erhalten Sie in jedem Fall ebenfalls zurück, allerdings erst nach vorheriger Entwertung. Bitte beachten Sie: Falls sich im entwerteten Reisepass noch ein gültiges Visum befindet, ist dieses trotz der Entwertung des Passes weiterhin gültig. Für eine Übergangszeit, d.h. bis die australische Einwanderungsbehörde Ihr Visum in Ihren neuen Reisepass übertragen hat, müssten Sie dann auf Reisen beide Reisepässe mit sich führen.
Seit dem 01.11.2007 müssen Sie Ihren Antrag durch persönliche Vorsprache in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen, weil seit diesem Zeitpunkt bei der Passbeantragung auch Ihre Fingerabdrücke genommen werden, die im Chip Ihres neuen deutschen Reisepasses gespeichert werden.
Falls Sie noch in Deutschland gemeldet sind, benötigen wir lediglich eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, da wir eine Ermächtigung aus Deutschland einholen müssen, die auch die Daten der Geburtsurkunde bestätigt.
Falls Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie beim deutschen Standesamt des Ortes, in dem Sie geboren wurden, eine Abschrift / Auszug Familienbuch / neue Geburtsurkunde beantragen.
Setzen Sie sich bitte vorab mit dem Generalkonsulat Sydney in Verbindung.