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Sorgerecht

Familie mit zwei Kindern

Familienangelegenheiten © Zoonar.com/Oleksii Hrecheniuk

Artikel

Das Sorgerecht für ein Kind richtet sich nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts. In Australien haben beide Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht, in Deutschland können unverheiratete Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.

Wer hat das Sorgerecht für ein Kind?

Das Sorgerecht für ein Kind richtet sich nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes. Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes in Australien, haben in der Regel automatisch beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht.

Ist das Kind in Deutschland geboren und hat dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt, ist eine Sorgeerklärung erforderlich, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

Folgende Übersicht soll Ihnen helfen herauszufinden, wer das Sorgerecht für ein Kind hat:

Familienstand der Eltern bei Geburt des KindesSorgerecht für das Kind bei Geburt und gewöhnlichem Aufenthalt in DeutschlandSorgerecht für das Kind bei Geburt und gewöhnlichem Aufenthalt in Australien
Die Eltern des Kindes sind verheiratetBeide Elternteile haben das Sorgerecht gemeinsam. Das Sorgerecht kann nur durch Gerichtsentscheidung entzogen werden.Beide Elternteile haben das Sorgerecht gemeinsam. Das Sorgerecht kann nur durch Gerichtsentscheidung entzogen werden.
Die Eltern des Kindes sind nicht verheiratet

Zum Zeitpunkt der Geburt hat nur die Mutter das Sorgerecht.

Der Vater muss zunächst eine Vaterschaftsanerkennung und dann eine Sorgeerklärung abgeben. Zu Beidem ist die Zustimmung der Mutter erforderlich.

Zum Zeitpunkt der Geburt hat nur die Mutter das Sorgerecht.

Sobald die Vaterschaft des Mannes rechtlich begründet wird (i.d.R. durch Ausstellung der australischen Geburtsurkunde), hat auch der Vater automatisch das Sorgerecht für das Kind. Eine Sorgeerklärung nach deutschem Vorbild muss nicht abgegeben werden.

Sorgeerklärung

Hat nur die Mutter das alleinige Sorgerecht, können die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Dies erfolgt in der Regel zusammen mit der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung. Wenn Sie Fragen zur Abgabe einer Sorgeerklärung haben, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Die Abgabe einer Sorgeerklärung für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Australien ist nicht erforderlich.

Wechsel des anzuwendenden Rechts bei internationalem Umzug des Kindes

Wechselt das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land, so ändert sich an der bisher begründeten elterlichen Sorge nichts. Möglicherweise wird aber eine neue elterliche Sorge nach dem Recht des neuen gewöhnlichen Aufenthalts begründet.

Beispiel 1:

Ein Kind wird in Deutschland geboren und hat dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Der Vater des Kindes ist in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Es wurde aber keine Sorgeerklärung abgegeben, sodass die Mutter die alleinige Sorge hat.

Nun wechselt der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes nach Australien. Im australischen Recht hat der Vater automatisch das Sorgerecht für sein Kind. Dies bedeutet, dass ab Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in Australien auch der Vater Sorgerecht für das Kind hat (selbst wenn der Vater nicht in Australien lebt)! In diesem Fall wird die Unterschrift des Vaters zum Beispiel bei der Passbeantragung benötigt!

Die elterliche Sorge des Vaters kann nur durch eine Gerichtsentscheidung wieder entzogen werden.

Beispiel 2:

Ein Kind wird in Australien geboren und hat dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Beide Elternteile sind als Eltern und als „informants“ in der australischen Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Beide Eltern haben das Sorgerecht für das Kind.

Nun wechselt das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland. Obwohl dort keine Sorgeerklärung für das Kind abgegeben wurde, besteht die in Australien begründete elterliche Sorge des Vaters weiter fort und kann nur durch eine Gerichtsentscheidung entzogen werden.

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