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Beschaffung von Personenstandsurkunden in Deutschland und Australien
Allgemeine Hinweise
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, wie Sie Personenstandsurkunden (zB Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden etc) aus Deutschland oder Australien beschaffen können. Bitte beachten Sie, dass die deutschen Auslandsvertretungen in Australien weder in Deutschland, noch in Australien Personenstandsurkunden für Sie beantragen kann. Dazu müssen Sie sich selber an das jeweilige deutsche oder australische Standesamt wenden (s.u.).
Beschaffung Personenstandsurkunden aus Australien
Australische Personenstandsurkunden werden von dem Zentralstandesamt („Registry of Births, Deaths and Marriages“) des jeweiligen Bundesstaates/ Territorium ausgestellt, in dem der Personenstandsfall beurkundet wurde. Bei der Suche nach dem richtigen Standesamt soll Ihnen untenstehende Übersicht helfen:
Bundesstaat |
Webseite |
New South Wales |
www.nsw.gov.au/births-deaths-marriages |
Queensland |
www.qld.gov.au |
Northern Territory |
www.nt.gov.au |
Western Australia |
www.bdm.dotag.wa.gov.au |
South Australia |
www.sa.gov.au |
ACT |
www.accesscanberra.act.gov.au |
Tasmanien |
www.justice.tas.gov.au/bdm |
Victoria |
www.bdm.vic.gov.au |
Beschaffung Personenstandsurkunden aus Deutschland
In Deutschland gibt es kein Zentralstandesamt. Die Personenstandsurkunden werden von demjenigen Standesamt ausgestellt, welches den Personenstandsfall beurkundet hat. In der Regel handelt es sich dabei um das Standesamt des Ortes, in dem der Personenstandsfall stattgefunden hat.
Bei der Suche nach dem zuständigen Standesamt hilft die folgende Website:
Hat der Personenstandsfall im Ausland stattgefunden und keiner der Beteiligten hatte einen Wohnsitz in Deutschland, so wurde der Personenstandsfall womöglich nachträglich vom Standesamt I in Berlin beurkundet. In diesen Fall erhalten Sie die Personenstandsurkunde über die Webseite des Standesamt I.