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Bürosachbearbeiterin bzw. Bürosachbearbeiter (m/w/d) für das Kultur- und Pressereferat der Botschaft Canberra mit Beginn der Tätigkeit im Januar 2025
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Canberra vertritt deutsche Interessen in Australien sowie mehreren Pazifischen Inselstaaten und bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen attraktiven und einzigartigen Arbeitsplatz in einem internationalen Umfeld.
Die Botschaft sucht derzeit eine Bürosachbearbeiterin bzw. einen Bürosachbearbeiter (m/w/d) in Vollzeit (38 Stunden pro Woche) für die Tätigkeit im Kultur- und Pressereferat der Botschaft, beginnend im Januar 2025.
Weitere Informationen über die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Australien finden Sie im Internet unter: www.australia.diplo.de
Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben:
Presse/Öffentlichkeitsarbeit/Soziale Medien
- Planung, Erstellung und Verwaltung von Inhalten für soziale Medien (Facebook, LinkedIn, X)
- Eigenständige Erstellung von täglichen Pressespiegeln und Medienmonitoren zu bestimmten Themen
- Erstellung und Bearbeitung von Kurzvideos und Postern (mit Canva)
- Betreuung unserer Webseite mithilfe eines Content Management Systems (CMS)
- Verfassen und Verteilen von Pressemitteilungen und Newslettern
- Pflege unserer Journalisten- und Kulturkontaktdatenbank
Kultur
- Planung, Organisation und Durchführung von internen und externen Veranstaltungen (z.B. Angebotseinholung, Reservierungen, Mithilfe beim Auf-/Abbau, Einlasskontrolle, Gästebetreuung)
- Mitarbeit bei der Förderung von „Deutsch als Fremdsprache“, einschließlich Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, Verwaltung von Auszeichnungen und Stipendienprogrammen
- Verwaltung und Verteilung von Informationsmaterialien und Giveaways
- Bei Bedarf Unterstützung bei anderen Büroaufgaben (z.B. Verwaltungsaufgaben)
Bewerberinnen und Bewerber sollten folgendes Anforderungsprofil erfüllen:
- Gute Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift
- Vorkenntnisse in Erstellung und Verwaltung von Social-Media-Inhalten wird vorausgesetzt, Erfahrung im Eventmanagement und mit Verwaltungstätigkeiten sind wünschenswert
- Gute Kommunikationsfähigkeit und Kundenorientierung
- Ausgeprägte Teamfähigkeit, Flexibilität und gutes Organisationsvermögen
- Sicherer Umgang mit Standard-Bürosoftware (u.a. Word, Outlook)
- Fundierte Kenntnisse über Politik, Medien, Kultur und Gesellschaft in Deutschland und Australien
Die Stelle ist zunächst auf 12 Monate befristet mit einer sich anschließenden Möglichkeit der Verlängerung.
Der Arbeitsvertrag richtet sich nach Ortsrecht und wird gemäß dem Musterarbeitsvertrag der deutschen Auslandsvertretungen in Australien abgeschlossen. Die Vergütung ist mit Level 4-1 des APS vergleichbar.
Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren ist vor der Einstellung eine ärztliche Untersuchung durch die Kooperationsärztin der Botschaft als Nachweis der gesundheitlichen Eignung erforderlich. Die Kosten hierfür werden von der Botschaft übernommen.
Ebenfalls ist die Bereitschaft zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung Voraussetzung für die Einstellung.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht australische Staatsangehörige sind, müssen über ein gültiges australisches Visum mit Arbeitserlaubnis verfügen; ein „sponsorship“ durch die Botschaft ist nicht möglich.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen
- Motivationsschreiben
- aussagekräftiger Lebenslauf
- Nachweise über Bildungs- bzw. Berufsabschlüsse
- Arbeitszeugnisse bzw. Empfehlungsschreiben/Referenzpersonen
- Passkopie sowie ggf. Nachweis des australischen Aufenthaltstitels
bis zum 15. Dezember 2024 ausschließlich per E-Mail an:
Hinweis: Bitte fügen Sie alle zur Bewerbung gehörigen Anlagen im pdf-Format der Bewerbungsmail bei. Bitte achten Sie darauf, dass die Datenmenge Ihrer E-Mail inkl. Anlagen 10 MB nicht übersteigt.
Nur vollständige Bewerbungen werden berücksichtigt. Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich in der 2. Januarhälfte 2025 stattfinden. Nur Bewerberinnen und Bewerber, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, erhalten eine Benachrichtigung. Kosten für die Anreise nach Canberra können leider nicht übernommen werden.
Informationen zum Datenschutz gem. Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie hier.