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Reisepass für Antragsteller unter 18 Jahre

Artikel

Informationen für die Beantragung von Reisepässen für Minderjährige

Allgemeine Hinweise

Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen:

  1. Biometrische Pässe: Europapässe können ab Geburt unabhängig vom Alter ausgestellt werden. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre. Biometrische Pässe werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.
  2. Kinderreisepässe: Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Alle Pässe müssen persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Den bestehenden Pass/Kinderausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.

Wichtige Information bei ERSTPÄSSEN: In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung nötig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Namenserklärung

Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Notwendige Dokumente

Für die Antragstellung werden benötigt:

(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE aller Dokumente, inklusive letztem Reisepass und Wohnsitznachweis)

  • Antragsformular (in Druckbuchstaben auf den Namen des Kindes ausgefüllt)
  • Für den Antrag sind folgende Unterschriften nötig:
    • Bei ehelichen Kindern grundsätzlich von beiden Elternteilen.
    • Bei nichtehelichen Kindern, wenn beide Eltern das Sorgerecht besitzen, grundsätzlich von beiden Elternteilen
    • Bei Kindern aus geschiedenen Ehen und bestehender Alleinsorge von dem Elternteil, der das Sorgerecht hat. Bitte den Sorgerechtsbeschluss beifügen.
  • Sofern einer der Sorgeberechtigten verhindert ist, kann in Ausnahmefällen auf dessen Vorsprache verzichtet werden, wenn die Unterschrift sowie die Passkopie des abwesenden Sorgeberechtigten beglaubigt ist (siehe auch 2. Seite Antrag Reisepass). Wichtig: Beglaubigungen können nur anerkannt werden, wenn diese entweder von einem deutschen Honorarkonsul, bei einer deutschen Auslandsvertretung, einem „notary public“ (mit Siegel) oder der Polizei vorgenommen wurden.
    Formblatt für schriftliche Zustimmung eines Elternteils
  • Bisheriger Kinderausweis/-reisepass, Reisepass oder Personalausweis, falls vorhanden
  • Geburtsurkunde des Kindes mit Angaben der Eltern (Falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern/ des Elternteils
  • bei Einbürgerung im Ausland (der Eltern und/ oder des Kindes): ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • ansonsten VEVO-Ausdruck (für Eltern und Kind), der nicht älter als 2 Wochen sein darf
    Visa Entitlement Verification Online
  • falls zutreffend: Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten und deren Erwerb
  • Gültige Reisepässe und/oder Personalausweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
  • Falls zutreffend: Scheidungsurteil der Eltern; Sterbeurkunde eines Elternteils
  • Bei Kindern nichtverheirateter Eltern die Geburtsurkunde der Mutter
  • Falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde des Kindes bzw. des deutschen Elternteils
  • Bei Namenserklärung des Kindes bzw. eines Elternteils nach Heirat im Ausland bitte die Bescheinigung über die Namenserklärung mitbringen
  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnsitzes (nur nötig, wenn im letzten Pass/Ausweis ein deutscher Wohnort steht. Entfällt, wenn das Kind noch nie in Deutschland gelebt hat).
  • Aktueller Adressnachweis der Eltern für Australien (z.B. Führerschein; Mietvertrag, Strom-/Gasrechnung)
  • einen mit Ihrer Adresse versehenen, ausreichend frankierten, wasserfesten Umschlag von der Australia Post (vorzugsweise Express Post Platinum, Express Post mit Unterschrift oder Parcel Post mit Unterschrift) außer der Pass wird direkt am Generalkonsulat Sydney bzw. in der Botschaft Canberra abgeholt. Papierumschläge jeglicher Art sind aufgrund des Risikos, beim Transport beschädigt zu werden, für den Passversand ungeeignet. Bitte beachten Sie, dass die deutschen Auslandsvertretungen keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen bei Übersendung mit der Post oder einem Kurierdienst übernehmen.
  • Zwei gleiche, aktuelle Passbilder mit hellem Hintergrund (für Kinder ab 6 Jahren gelten biometrische Bestimmungen)

Passgebühren

Für die Annahme und Weiterleitung von Anträgen im Passverfahren durch einen Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin an die übergeordnete Auslandsvertretung werden zusätzlich zu den Passgebühren Gebühren in Höhe von 78,63 EUR pro Antrag erhoben.

Bitte beachten Sie zudem unsere allgemeinen Hinweise zu Gebühren und Möglichkeiten der Bezahlung

Antragsteller ab 24 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Grundgebühr inkl. Zuschlag für Amtshandlung im Ausland
€ 101,00
€ 68,50
Zuschlag für Pass mit 48 Seiten
€ 22,00
€ 22,00
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Amtsbezirk)
€ 70,00
€ 37,50

Zuschlag für Express-Pässe

€ 32,00
€ 32,00
Vorläufiger Reisepass
€ 70,00
€ 70,00
Zuschlag für den vorläufigen Reisepass bei örtlicher Unzuständigkeit
€ 26,00
€ 26,00
Annahme und Weiterleitung des Antrags durch einen Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin
€ 78,63
€ 78,63

Formulare

Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und die rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen, das Gesicht darf nicht kleiner als 32 mm (1 ¼ inch) und nicht größer…

Passfotos

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