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Anwälte und Übersetzer in Australien
Adressbuch, © colourbox
Rechtsanwälte in Australien
Diese Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Vertretungen in Australien zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Ausführungen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und insbesondere für die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände kann keine Gewähr übernommen werden. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.
Übersetzungsdienste in Australien
Durch die deutschen Auslandsvertretungen in Australien können grundsätzlich keine Übersetzungen gefertigt oder beglaubigt werden (Ausnahme: Übersetzung deutscher Führerscheine). Es gibt in Australien keine beeidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer. Belastbare Qualifikationsnachweise für Übersetzer/Dolmetscher werden jedoch durch NAATI, eine staatliche gemeinnützige Organisation, ausgestellt.
Sie können sich an die beiden nachfolgenden Institute wenden, um eine/n Übersetzer/in oder eine/n Dolmetscher/in in Ihrer Nähe zu finden.
Übersetzungsinstitute:
1. National Accreditation Authority for Translators and Interpreters (NAATI)
Webseite: www.naati.com.au
E-Mail: info@naati.com.au
Tel: +1300 557 470
2. Australian Institute of Interpreters and Translators Inc. (Ausit)
Webseite: www.ausit.org
E-Mail: admin@ausit.org
Tel: 1800 284 181
AUSIT National Office, PO Box 193, Surrey Hills VIC 3127
Die deutschen Auslandsvertretungen in Australien übernehmen keine Gewähr für Inhalt, Qualität und Kosten der Übersetzungen.
Ob die in Australien erfolgte Übersetzung in Deutschland anerkannt wird, klären Sie bitte mit der deutschen Stelle, der diese Übersetzung vorgelegt werden soll.
Sie können einen Übersetzer in Deutschland über die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland finden.